
Eine lang erwartete Reform des italienischen Einwanderungsrechts für Nicht-EU-Fachkräfte wurde am 22. Mai 2026 mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 83/2026 Realität, das die EU-Richtlinie 2024/1233 umsetzt. Die Reform vereint Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einer einzigen elektronischen Karte („Permesso unico lavoro“) und bringt Italien damit auf Augenhöhe mit den meisten EU-Ländern. Für Arbeitgeber entsteht so ein deutlich planbarerer Zeitrahmen.
Nach den neuen Regeln ist der 90-Tage-Prozess vom Einreise- bis zum Arbeitsbeginn klar strukturiert: Bis zu 60 Tage hat das Arbeitsamt (Sportello Unico), um die Arbeitserlaubnis (nulla osta) im Ausland auszustellen, und die Polizeidienststelle (Questura) muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise die physische Genehmigung ausstellen. Verlängerungsanträge sind nun 90 Tage vor Ablauf (statt bisher 60 Tage) einzureichen, und die Questura hat ebenfalls 90 Tage Zeit für die Entscheidung. Werden Fristen nicht eingehalten, greift eine stillschweigende Zustimmung zugunsten des Antragstellers, was das Risiko von Verzögerungen bei Entsendungen durch Bürokratie deutlich verringert.
Auch die Sicherheitsmerkmale der Karte wurden verbessert: Die neue biometrische Karte enthält einen Antibetrugs-Chip, die deutliche Kennzeichnung „perm. unico lavoro“ sowie erweiterte Felder zur Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jede offizielle Mitteilung – positiv oder negativ – an den ausländischen Arbeitnehmer weiterzuleiten, wodurch bisherige Informationslücken geschlossen werden, die Entsandte oft im Unklaren ließen.
Wichtig ist auch, was die Ein-Karten-Regelung nicht umfasst. 22 Kategorien bleiben ausgenommen, darunter selbstständige Gründer und Investoren, entsandte Vertragsarbeiter, intra-unternehmerische Führungskräfte, Seeleute und insbesondere Inhaber von Digital-Nomaden-Visa. Für diese Gruppen gelten weiterhin spezielle Verfahren. Die Regierung deutet jedoch an, dass mit dem Start der elektronischen DigiVisa-Plattform für alle Schengen-Kurzaufenthalte am 1. Juni eine weitere Vereinheitlichung möglich ist.
Für multinationale Unternehmen hat die Reform unmittelbare Auswirkungen: Personalabteilungen können Starttermine mit größerer Sicherheit planen, und die Kosten für wiederholte Reisen und Umbuchungen von Unterkünften dürften sinken. Gleichzeitig erschweren strengere Meldepflichten für Arbeitgeber und die erweiterten Kartendaten die Umgehung von Kontrollen durch Arbeitsinspektoren – was den Druck auf korrekte Entsendeschreiben und faire Bezahlung erhöht.
Nach den neuen Regeln ist der 90-Tage-Prozess vom Einreise- bis zum Arbeitsbeginn klar strukturiert: Bis zu 60 Tage hat das Arbeitsamt (Sportello Unico), um die Arbeitserlaubnis (nulla osta) im Ausland auszustellen, und die Polizeidienststelle (Questura) muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise die physische Genehmigung ausstellen. Verlängerungsanträge sind nun 90 Tage vor Ablauf (statt bisher 60 Tage) einzureichen, und die Questura hat ebenfalls 90 Tage Zeit für die Entscheidung. Werden Fristen nicht eingehalten, greift eine stillschweigende Zustimmung zugunsten des Antragstellers, was das Risiko von Verzögerungen bei Entsendungen durch Bürokratie deutlich verringert.
Auch die Sicherheitsmerkmale der Karte wurden verbessert: Die neue biometrische Karte enthält einen Antibetrugs-Chip, die deutliche Kennzeichnung „perm. unico lavoro“ sowie erweiterte Felder zur Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jede offizielle Mitteilung – positiv oder negativ – an den ausländischen Arbeitnehmer weiterzuleiten, wodurch bisherige Informationslücken geschlossen werden, die Entsandte oft im Unklaren ließen.
Wichtig ist auch, was die Ein-Karten-Regelung nicht umfasst. 22 Kategorien bleiben ausgenommen, darunter selbstständige Gründer und Investoren, entsandte Vertragsarbeiter, intra-unternehmerische Führungskräfte, Seeleute und insbesondere Inhaber von Digital-Nomaden-Visa. Für diese Gruppen gelten weiterhin spezielle Verfahren. Die Regierung deutet jedoch an, dass mit dem Start der elektronischen DigiVisa-Plattform für alle Schengen-Kurzaufenthalte am 1. Juni eine weitere Vereinheitlichung möglich ist.
Für multinationale Unternehmen hat die Reform unmittelbare Auswirkungen: Personalabteilungen können Starttermine mit größerer Sicherheit planen, und die Kosten für wiederholte Reisen und Umbuchungen von Unterkünften dürften sinken. Gleichzeitig erschweren strengere Meldepflichten für Arbeitgeber und die erweiterten Kartendaten die Umgehung von Kontrollen durch Arbeitsinspektoren – was den Druck auf korrekte Entsendeschreiben und faire Bezahlung erhöht.
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