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Der EU-Pakt für Migration und Asyl tritt heute in Kraft – was das für Reisende und Verkehrsträger aus Großbritannien bedeutet

Juni 13, 2026
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Der EU-Pakt für Migration und Asyl tritt heute in Kraft – was das für Reisende und Verkehrsträger aus Großbritannien bedeutet
Obwohl das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr ist, wird der umfassende Pakt der EU zu Migration und Asyl, der am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft tritt, die Reisebedingungen für britische Staatsbürger und Unternehmen in Europa maßgeblich verändern. Die Gesetzgebung schreibt die biometrische Registrierung aller Drittstaatsangehörigen vor, die die äußere Schengen-Grenze passieren, beschleunigt das Asylverfahren und verschärft die Strafen für Beförderer, die undokumentierte Passagiere transportieren. Britische Fluggesellschaften, Busunternehmen und Fährbetreiber, die Schengen-Häfen ansteuern, müssen nun mehr Passagierdaten im Voraus erfassen und können bei verweigerter Einreise unter dem neuen Schnellverfahren mit Bußgeldern belegt oder zur Rückkehr gezwungen werden. Global Mobility Manager sollten daher sicherstellen, dass Mitarbeiter, die nach dem 12. Juni in die EU einreisen, über Reisepässe mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit verfügen und gegebenenfalls eine ETIAS-Reisegenehmigung vorweisen können (geplant für das vierte Quartal 2026). Der Pakt verkürzt zudem die Fristen für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in das für ihr Verfahren zuständige Land. Obwohl das Vereinigte Königreich nicht an Dublin-Transfers beteiligt ist, haben Brüsseler Beamte signalisiert, dass sie die neuen Regeln nutzen wollen, um London zu einer schnelleren Rücknahme irregulärer Migranten zu drängen, die zunächst Irland oder Frankreich erreichen und später nach Großbritannien weiterreisen – was die Aussicht auf neue bilaterale Abkommen zu Abschiebungen und Grenzüberwachung rund um den Eurotunnel und die Irische See erhöht. Unternehmen, die Mitarbeiter mit lokalen Verträgen in EU-Mitgliedstaaten entsenden, begrüßen die harmonisierten Standards für Aufnahmebedingungen, einschließlich des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Monaten nach Asylantrag. Die vereinfachten Sicherheitskontrollen könnten jedoch in diesem Sommer zu längeren Wartezeiten führen, da das Personal sich an neue IT-Systeme und biometrische Erfassung gewöhnt – ähnlich den Verzögerungen, die britische Reisende bei den EES-Tests im Mai in Dover erlebt haben. Arbeitgeber sollten ihre reisenden Mitarbeiter auf mögliche Verzögerungen an EU-Flughäfen vorbereiten und visumfreie Entsandte darauf hinweisen, bei der Einreise oder Durchreise durch den Schengen-Raum mehr Zeit einzuplanen. Umzugsdienstleister passen ihre Kostenschätzungen an, um mögliche Zuschläge der Beförderer aufgrund des erhöhten Compliance-Aufwands zu berücksichtigen.
Quelle: Mirage News / European Commission

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