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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und bringt neue Grenzverfahren für Italien mit sich

Juni 13, 2026
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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft und bringt neue Grenzverfahren für Italien mit sich
Ab dem heutigen 12. Juni 2026 tritt der lang diskutierte Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union in allen 27 Mitgliedstaaten offiziell in Kraft. Für Italien bedeutet die Änderung weit mehr als eine abstrakte Brüsseler Verordnung. Rom muss nun eine Reihe verbindlicher Fristen, Prüfverfahren und Solidaritätsmechanismen umsetzen, die die Arbeitsweise von Polizei, Präfekturen und Gerichten im Umgang mit Personen ohne Einreiseberechtigung grundlegend verändern werden.

Was ändert sich sofort? Der Pakt führt ein verpflichtendes „Grenzverfahren“ für bestimmte Antragstellerkategorien ein, etwa für Personen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 20 % oder bei Vorlage gefälschter Dokumente. Nach dem neuen Regime muss Italien jährlich bis zu 16.032 Anträge an oder nahe der Außengrenze prüfen und jeden Fall – inklusive Verwaltungs- und Gerichtsverfahren – innerhalb von 12 Wochen abschließen. Während dieser Zeit gilt der Antragsteller nicht als auf nationalem Gebiet eingereist, sondern verbleibt in Transitbereichen oder anderen ausgewiesenen Einrichtungen.

Das Innenministerium hat bereits mit der Erfassung geeigneter Standorte an den Haupteingangspunkten Lampedusa, Pozzallo, Gorizia sowie an den Flughäfen Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa begonnen. Der Pakt ist zudem mit zwei EU-weiten IT-Plattformen verknüpft, die diesen Sommer eingeführt werden: dem Entry/Exit-System (EES) und der interoperablen biometrischen Eurodac-Datenbank. Gemeinsam ermöglichen sie den Grenzbeamten eine Echtzeitübersicht über Überziehungen von Aufenthaltsfristen und frühere Asylanträge im gesamten Schengen-Raum.

Für Unternehmen, die auf internationale Mitarbeitende angewiesen sind, bedeutet dies, dass ein Überschreiten der Kurzaufenthaltsgenehmigung in einem Schengen-Staat künftige italienische Arbeitserlaubnisanträge gefährden kann. Personalabteilungen sollten ihre globalen Mobilitätsrichtlinien aktualisieren und Reisende über strengere biometrische Kontrollen sowie mögliche Wartezeiten an stark frequentierten Flughäfen informieren.

Politisch argumentiert die Regierung, der Pakt verbinde endlich stärkere Kontrollen der Außengrenzen mit einer messbaren Lastenteilung unter den EU-Partnern. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass der Solidaritätsmechanismus – Italien kann entweder Umsiedlungen oder eine finanzielle Unterstützung von 20.000 Euro pro Migrant von anderen Mitgliedstaaten verlangen – weitgehend freiwillig bleibt. Angesichts der bereits jetzt die Vorjahreszahlen übersteigenden Sommerankünfte befürchten Kommunen erneut eine Überlastung der Aufnahmezentren.

Praktische Tipps für Unternehmen: (1) Planen Sie für nicht-EU-Mitarbeitende bei der Einreise in den Schengen-Raum mindestens 30 Minuten Pufferzeit ein, bis die neuen EES-Kioske reibungslos funktionieren; (2) stellen Sie sicher, dass Anträge für entsandte oder innerbetriebliche Mitarbeitende lückenlose Sicherheitsnachweise enthalten, da das neue Prüfverfahren auch kleinere Unstimmigkeiten erkennt; (3) verfolgen Sie die erwarteten Durchführungsverordnungen, die innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden sollen, um Details zu den Standorten der „Grenzverfahren“-Einrichtungen zu erfahren – dies beeinflusst, wo Anwälte Berufungen einlegen und Dolmetscher eingesetzt werden müssen.
Quelle: European Commission Representation in Italy

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