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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft; Frankreich veröffentlicht Durchführungsverordnung

Juni 14, 2026
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EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft; Frankreich veröffentlicht Durchführungsverordnung
Fünf Jahre nach seiner ersten Vorlage trat der Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union am 12. Juni offiziell in Kraft. Innerhalb von 48 Stunden veröffentlichte Frankreich den Décret 2026-454, einen 135-seitigen Text, der große Teile des Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA) neu schreibt, um die nationalen Verfahren an die neuen EU-Regeln anzupassen. Für Arbeitgeber ist die wichtigste Neuerung die Einführung eines einheitlichen, standardisierten „Screenings“ an den Außengrenzen, das biometrische Daten, Gesundheitsinformationen und Sicherheitsrisiken in weniger als 60 Minuten erfasst. Drittstaatsangehörige, die das Screening bestehen, aber weitere Prüfungen benötigen, werden in ein beschleunigtes Asylverfahren mit einer Höchstdauer von 12 Wochen überführt.

Das Dekret beauftragt das französische Amt für Einwanderung und Integration (OFII) mit der Besetzung der Grenzposten und der Ausstellung von „Unterkunftsnachweisen“ – Dokumenten, die bei kurzfristigen Versetzungen häufig verlangt werden. Der Pakt verankert zudem einen Solidaritätsmechanismus: Frankreich muss entweder Umverteilungen aus den Erstaufnahmeländern (Griechenland, Italien, Spanien) akzeptieren oder eine Ausgleichszahlung von 20.000 Euro pro abgewiesenem Migranten leisten.

EU-Migrations- und Asylpakt tritt in Kraft; Frankreich veröffentlicht Durchführungsverordnung


Unternehmensverantwortliche für Versetzungen sollten mit periodischen Spitzen bei der regionalen Unterkunftsnachfrage rechnen, wenn Umverteilungsquoten greifen; das Dekret erlaubt den Präfekturen, innerhalb von 24 Stunden freie Hotelzimmer und Studentenwohnheime zu beschlagnahmen.

Ebenso wichtig sind die Daten: Alle Entscheidungen im Rahmen des neuen Systems werden in der Plattform Eurodac 2.0 erfasst, was Grenzbeamten und Arbeitsinspektoren nahezu sofortigen Zugriff auf die Asylhistorie eines Reisenden in der gesamten EU ermöglicht. Unternehmen, die Arbeitserlaubnisse sponsern, müssen daher sicherstellen, dass frühere Schengen-Überschreitungen oder Asylanträge ihrer Mitarbeiter vollständig offengelegt werden; Verstöße können nun automatisch erkannt werden.

Die französische Regierung hat bis zum 30. Juli eine öffentliche Hotline eingerichtet, um Rückmeldungen zur praktischen Umsetzung des Dekrets zu sammeln. Personalabteilungen werden dazu angehalten, die OFII-Website auf ergänzende Richtlinien – insbesondere zu akzeptablen Nachweisen für Unterkunft und Krankenversicherung – zu beobachten, die vor der geschäftigen Versetzungssaison im September erwartet werden.
Quelle: Agence Europe

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