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Österreich präsentiert umfassendes Digitalisierungsprogramm zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren

Juni 18, 2026
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Österreich präsentiert umfassendes Digitalisierungsprogramm zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren
Die österreichische Bundesregierung hat die nächste Phase ihrer „Reformpartnerschaft“ vorgestellt – ein umfassendes Digital-Government-Paket, das das Land von „digitalen Formularen zu wirklich digitalen Dienstleistungen“ führen soll. Am 17. Juni in Wien präsentiert, konzentriert sich die Initiative auf den Ausbau des Digital Austria Data Exchange-Hubs („dadeX“), damit Behörden bereits vorhandene Daten wiederverwenden können, anstatt Antragsteller immer wieder zur erneuten Einreichung aufzufordern. Bis 2028 sollen mehr als ein Dutzend zentrale Register – vom zentralen Melderegister bis zu Sozialversicherungsdaten – vernetzt werden, sodass Behörden verifizierte Daten in Echtzeit abrufen können.

Für global mobile Arbeitnehmer und ihre Personalabteilungen ist die Reform besonders relevant, da Einwanderungs-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsverfahren zu den „volumenstarken, standardisierten Transaktionen“ gehören, die das Paket adressiert. Nach dem „Once-Only“-Prinzip könnten beispielsweise bei einem Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte eingegebene Informationen automatisch in einen späteren Antrag auf Familiennachzug oder Sozialversicherungsanmeldung übernommen werden – Doppelmeldungen und Fehlerquoten werden so reduziert.

Österreich präsentiert umfassendes Digitalisierungsprogramm zur drastischen Verkürzung von Genehmigungsverfahren


Die rechtliche Grundlage bildet eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Diese schafft eine gesetzliche Basis für vollautomatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und führt „No-Stop“-Verfahren ein, bei denen Leistungen oder Ansprüche automatisch gewährt werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Als erste Anwendungsfälle nennt die Regierung ausdrücklich Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Steuererstattungen.

Das Prinzip „Digital-by-Default“ wird auch das Berufungsverfahren verändern: Aktualisierte Verwaltungsgerichtsregeln schreiben elektronische Einreichungen vor und ermöglichen es Richterinnen und Richtern, schnelle Faktenprüfungen direkt aus den vernetzten Registern anzuordnen. Ziel ist es, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Landesgerichten von derzeit 11 Monaten auf „deutlich unter sechs“ Monate zu verkürzen, so Staatssekretär Alexander Pröll.

Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden, ist die Botschaft klar: Bereiten Sie interne Abläufe für Datenwiederverwendung und maschinenlesbare Nachweise vor. Die Behörden planen eine schrittweise Einführung, doch große Arbeitgeber mit hohem Antragsaufkommen werden voraussichtlich bereits 2027 zu Pilotprojekten eingeladen. Einwanderungsberater empfehlen, zu prüfen, welche Dokumente – etwa arbeitsmarktbezogene Bestätigungen, Abschlusszeugnisse oder Wohnnachweise – digital ausgestellt oder beglaubigt werden können, um sich einen Vorsprung als Early Mover zu sichern.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich

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