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EU teilt Bern mit, dass die bilateralen Abkommen III der einzige Weg zu stabilen Freizügigkeitsbeziehungen sind

Juni 17, 2026
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EU teilt Bern mit, dass die bilateralen Abkommen III der einzige Weg zu stabilen Freizügigkeitsbeziehungen sind
In einer am 16. Juni in Brüssel veröffentlichten Schlussfolgerung erklärten die EU-Mitgliedstaaten, dass das Paket „Bilateral Agreements III“ der einzige praktikable Rahmen für die künftigen Beziehungen zur Schweiz sei. Sie warnten davor, dass das derzeitige Flickwerk sektoraler Abkommen zunehmend an Substanz verliere. Die erste formelle Bewertung des Rates seit 2019 stellt klar, dass ohne das neue Abkommen bestehende Vereinbarungen zur Personenfreizügigkeit, zum Landverkehr und zur Luftfahrt nach und nach ihre rechtliche Verbindlichkeit verlieren werden. Für internationale Arbeitgeber ist die Botschaft eindeutig: Der privilegierte Marktzugang der Schweiz und das gegenseitige Freizügigkeitsregime hängen davon ab, dass Bern das Paket im Parlament ratifiziert und sich voraussichtlich 2027 einem Referendum stellt. Personal- und Mobilitätsabteilungen sollten sich auf mögliche Änderungen bei Aufenthaltsbewilligungsquoten, der Koordinierung der Sozialversicherung und den Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer vorbereiten, wie sie in den Entwurfstexten vorgesehen sind. Der Rat erwartet zudem ausdrücklich, dass die Schweiz ab Januar 2027 dem Erasmus+-Bildungsprogramm beitritt – ein Schritt, der von multinationalen Unternehmen begrüßt wird, die auf den inner-europäischen Austausch von Absolventen und duale Studiengänge angewiesen sind. Der Text fordert die Schweiz außerdem auf, sich vollständig am kommenden Ein- und Ausreisesystem (EES) sowie am ETIAS-Reisegenehmigungssystem zu beteiligen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber für Drittstaatsangehörige, die über EU-Flughäfen in die Schweiz einreisen, mit ETIAS-Gebühren rechnen müssen. Schweizer Verhandler signalisieren breite politische Unterstützung in Bern, müssen jedoch noch skeptische Kantone und die rechtsgerichtete Schweizerische Volkspartei überzeugen, die bereits eine „Suisse Libre“-Referendumskampagne vorbereitet. Sollte die Ratifizierung scheitern, könnten Geschäftsreisende mit fragmentierten Grenzformalitäten konfrontiert werden, und Fluggesellschaften könnten ihre automatischen Verkehrsrechte aus dem Luftfahrtabkommen von 2002 verlieren. Führungskräfte im Bereich globale Mobilität sollten den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen: Der Bundesrat plant, das Abkommen nach der Sommerpause zur Konsultation vorzulegen, mit einer parlamentarischen Debatte Anfang 2027 und einer Volksabstimmung im dritten Quartal 2027.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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