
STRAßBURG – Das Europäische Parlament hat einer umfassenden Reform der EU-Rückführungsrichtlinie endgültig zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, „Rückführungszentren“ für Migranten außerhalb der Union einzurichten und die Haftdauer vor der Abschiebung von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre zu verlängern. Der Text, der am 17. Juni mit 418 Ja- gegen 218 Nein-Stimmen angenommen wurde, muss noch vom Rat bestätigt werden, doch die Hauptstädte haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Für Frankreich, das monatelang seine nationale Gesetzgebung an den neuen Migrations- und Asylpakt angepasst hat, ist die Abstimmung ein zweischneidiges Schwert. Paris hat sich stark für schnellere Abschiebungen eingesetzt – 2025 wurden nur 15 % der französischen Rückführungsanordnungen umgesetzt – doch Außenminister Stéphane Séjourné bestätigte, dass Frankreich sich nicht an Offshore-Zentren beteiligen werde, da diese „rechtlich fragil und politisch kontraproduktiv“ seien. Der Rechtsausschuss des französischen Senats warnte, das Vorhaben könne „Guantánamo-ähnliche rechtliche Schwarze Löcher“ schaffen, die die Werte der EU untergraben. Geschäftsreisende und internationale Personalabteilungen sollten zwei unmittelbare Folgen im Blick behalten. Erstens wird die Haftdauer für Überzieher und abgelehnte Asylbewerber in Frankreich mit Inkrafttreten der Verordnung automatisch auf das neue EU-Maximum zurückgesetzt, was den Präfekturen größere Ermessensspielräume bei der Haft vor der Abschiebung gibt. Zweitens hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Erteilung von Arbeitserlaubnissen an die Zusammenarbeit bei Rückführungen zu koppeln, was bedeutet, dass Drittstaatsangehörige, die sich weigern, mitzuwirken, mit einer Ablehnung der Aufenthaltsverlängerung rechnen müssen. Praktisch sollten Unternehmen, die Talente transferieren, genau prüfen, dass ihre Mitarbeiter ihren Aufenthaltsstatus einhalten – ein Überschreiten eines Kurzaufenthalts-Schengen-Visums könnte nun deutlich strengere Maßnahmen nach sich ziehen. Rechtsexperten raten zudem, mögliche Reputationsrisiken einzuplanen, falls Zulieferer in den Betrieb externer Zentren verwickelt sind. Während der rechtskonservative französische Europaabgeordnete François-Xavier Bellamy von einem „historischen Schritt“ sprach, verurteilten NGOs wie Caritas und France terre d’asile die Reform als „Kriminalisierung von Migration“. Es ist mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und in Frankreich mit einer lebhaften verfassungsrechtlichen Debatte zu rechnen, sobald der Umsetzungsgesetzentwurf im Spätsommer in der Assemblée nationale behandelt wird.
Quelle: AFP via The Sun Malaysia
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