
Das irische Justizministerium hat stillschweigend die Anforderungen für irische Staatsbürger und andere Sponsoren verschärft, die Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern nach Irland holen möchten. Ein neues Richtliniendokument zur Familienzusammenführung aus Nicht-EU-Staaten, veröffentlicht am 12. Juni 2026 und gestern (24. Juni) von der Dubliner Einwanderungskanzlei Berkeley Solicitors hervorgehoben, erhöht das Mindestbruttoeinkommen, das ein irischer Sponsor nachweisen muss, von bisher 40.000 € über drei Jahre auf 75.000 € (25.000 € pro Jahr). Diese Einkommensgrenze gilt nun einheitlich für alle Sponsoring-Kategorien.
Neben der deutlichen Anhebung des Mindesteinkommens verschärft die Richtlinie auch mehrere praktische Voraussetzungen. Sponsoren dürfen künftig nicht mehr in Sozialwohnungen, Notunterkünften, Obdachlosenhilfen oder im Rahmen der Housing Assistance Payment (HAP) wohnen. Wer auf solche Unterstützungen angewiesen ist, gilt automatisch als nicht förderfähig. Zudem muss die Unterkunft „geeignet, sicher und privat finanziert“ sein, was auf eine strengere Haltung gegenüber überfüllten oder kurzfristigen Mietverhältnissen hinweist.
Das Ministerium begründet die Änderungen damit, dass die Familienmigrationspolitik an „realistische Lebenshaltungskosten“ angepasst und sichergestellt werden soll, dass ankommende Familienmitglieder nicht vom Staat abhängig werden. Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass die Einkommensgrenze von 75.000 € dem finanziellen Test für Inhaber einer EU-Blaukarte in mehreren EU-Ländern entspricht, was auf eine Harmonisierung der Regelungen hindeutet.
Gleichzeitig warnen Interessenvertretungen von binationalen Paaren, dass die Erhöhung einkommensschwächere Familien und Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausschließen könnte. So könnte eine irische Krankenschwester mit einem Durchschnittsgehalt von 52.000 € künftig ohne zweites Haushaltseinkommen nicht mehr berechtigt sein, ihren Ehepartner zu sponsern.
Für Arbeitgeber könnten die strengeren Kriterien Irland als Standort für global mobile Fachkräfte, die eine Einbürgerung anstreben und später Familienangehörige nachholen wollen, weniger attraktiv machen. Unternehmen mit vielen Nicht-EU-Mitarbeitern werden daher geraten, ihre Umzugsbudgets zu überprüfen und betroffene Beschäftigte, wenn möglich, durch Einkommenszuschüsse oder großzügigere Wohnungsangebote zu unterstützen.
Praktisch gelten die neuen Einkommensgrenzen für alle Anträge, die ab dem 24. Juni 2026 eingereicht werden. Einwanderungsdienstleister empfehlen Sponsoren, die bereits Unterlagen gesammelt haben, diese schnell einzureichen, während neue Antragsteller frühzeitig drei Jahre nachweisbarer Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide zusammenstellen sollten, um teure Verzögerungen zu vermeiden.
Neben der deutlichen Anhebung des Mindesteinkommens verschärft die Richtlinie auch mehrere praktische Voraussetzungen. Sponsoren dürfen künftig nicht mehr in Sozialwohnungen, Notunterkünften, Obdachlosenhilfen oder im Rahmen der Housing Assistance Payment (HAP) wohnen. Wer auf solche Unterstützungen angewiesen ist, gilt automatisch als nicht förderfähig. Zudem muss die Unterkunft „geeignet, sicher und privat finanziert“ sein, was auf eine strengere Haltung gegenüber überfüllten oder kurzfristigen Mietverhältnissen hinweist.
Das Ministerium begründet die Änderungen damit, dass die Familienmigrationspolitik an „realistische Lebenshaltungskosten“ angepasst und sichergestellt werden soll, dass ankommende Familienmitglieder nicht vom Staat abhängig werden. Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass die Einkommensgrenze von 75.000 € dem finanziellen Test für Inhaber einer EU-Blaukarte in mehreren EU-Ländern entspricht, was auf eine Harmonisierung der Regelungen hindeutet.
Gleichzeitig warnen Interessenvertretungen von binationalen Paaren, dass die Erhöhung einkommensschwächere Familien und Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausschließen könnte. So könnte eine irische Krankenschwester mit einem Durchschnittsgehalt von 52.000 € künftig ohne zweites Haushaltseinkommen nicht mehr berechtigt sein, ihren Ehepartner zu sponsern.
Für Arbeitgeber könnten die strengeren Kriterien Irland als Standort für global mobile Fachkräfte, die eine Einbürgerung anstreben und später Familienangehörige nachholen wollen, weniger attraktiv machen. Unternehmen mit vielen Nicht-EU-Mitarbeitern werden daher geraten, ihre Umzugsbudgets zu überprüfen und betroffene Beschäftigte, wenn möglich, durch Einkommenszuschüsse oder großzügigere Wohnungsangebote zu unterstützen.
Praktisch gelten die neuen Einkommensgrenzen für alle Anträge, die ab dem 24. Juni 2026 eingereicht werden. Einwanderungsdienstleister empfehlen Sponsoren, die bereits Unterlagen gesammelt haben, diese schnell einzureichen, während neue Antragsteller frühzeitig drei Jahre nachweisbarer Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide zusammenstellen sollten, um teure Verzögerungen zu vermeiden.
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