
Die Workplace Relations Commission (WRC) veranstaltet am Donnerstag, den 25. Juni, ein Webinar zum Thema „Compliance-Ready“, das Unternehmen dabei unterstützen soll, sich auf verstärkte Arbeitsplatzkontrollen und den Inkrafttreten des Employment (Contractual Retirement Ages) Act 2025 am 29. Juni 2026 vorzubereiten. Das Gesetz, das gemeinsam vom Wirtschaftsminister Peter Burke und dem Juniorminister Alan Dillon angekündigt wurde, gibt Arbeitnehmern das Recht, bis zum gesetzlichen Rentenalter – derzeit 67 Jahre – beschäftigt zu bleiben, sofern keine objektive Begründung für eine verpflichtende Altersgrenze vorliegt.
Für Manager im Bereich globale Mobilität betrifft die Änderung vor allem langfristige internationale Entsendungen, deren Verträge altersbedingte Kündigungsklauseln enthalten, sowie eingehende Transfers, die auf lokale Vertragsbedingungen umgestellt werden sollen. Im Webinar wird Arbeitgebern erläutert, wie WRC-Inspektoren prüfen, ob angepasste Verträge, Pensionspläne und Arbeitserlaubnisverlängerungen den neuen Vorschriften entsprechen. Zudem werden die Anforderungen an die Dokumentation im Rahmen der Kontrolle von entsandten Arbeitnehmern sowie der kürzlich aktualisierte Leitfaden zum Teilzeitarbeitsrecht behandelt.
Die Inspektionstätigkeit wird ausgeweitet: Die WRC hat 20 zusätzliche Inspektoren eingestellt und wird gezielt Branchen mit historisch niedrigen Verhältnissen von Arbeitserlaubnissen zu Beschäftigtenzahlen ins Visier nehmen, insbesondere Gastronomie, Altenpflege und Agrar-Lebensmittelbereich. Verstöße können mit sofortigen Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter sowie strafrechtlichen Verfahren bei schwerwiegenden Verstößen geahndet werden.
Arbeitgeber werden dazu angehalten, ihre Daten zu Expatriates und lokalen Beschäftigten zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Ablaufdaten der Arbeitserlaubnisse mit verlängerten Beschäftigungszeiten übereinstimmen, und objektive Gründe zu dokumentieren, falls sie für sicherheitskritische Tätigkeiten weiterhin eine vertragliche Altersgrenze unter 67 Jahren festlegen wollen. Aufzeichnungen der Sitzung werden auf der Website der WRC verfügbar sein.
Für Manager im Bereich globale Mobilität betrifft die Änderung vor allem langfristige internationale Entsendungen, deren Verträge altersbedingte Kündigungsklauseln enthalten, sowie eingehende Transfers, die auf lokale Vertragsbedingungen umgestellt werden sollen. Im Webinar wird Arbeitgebern erläutert, wie WRC-Inspektoren prüfen, ob angepasste Verträge, Pensionspläne und Arbeitserlaubnisverlängerungen den neuen Vorschriften entsprechen. Zudem werden die Anforderungen an die Dokumentation im Rahmen der Kontrolle von entsandten Arbeitnehmern sowie der kürzlich aktualisierte Leitfaden zum Teilzeitarbeitsrecht behandelt.
Die Inspektionstätigkeit wird ausgeweitet: Die WRC hat 20 zusätzliche Inspektoren eingestellt und wird gezielt Branchen mit historisch niedrigen Verhältnissen von Arbeitserlaubnissen zu Beschäftigtenzahlen ins Visier nehmen, insbesondere Gastronomie, Altenpflege und Agrar-Lebensmittelbereich. Verstöße können mit sofortigen Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter sowie strafrechtlichen Verfahren bei schwerwiegenden Verstößen geahndet werden.
Arbeitgeber werden dazu angehalten, ihre Daten zu Expatriates und lokalen Beschäftigten zu überprüfen, sicherzustellen, dass die Ablaufdaten der Arbeitserlaubnisse mit verlängerten Beschäftigungszeiten übereinstimmen, und objektive Gründe zu dokumentieren, falls sie für sicherheitskritische Tätigkeiten weiterhin eine vertragliche Altersgrenze unter 67 Jahren festlegen wollen. Aufzeichnungen der Sitzung werden auf der Website der WRC verfügbar sein.
Quelle: Workplace Relations Commission