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Belgien erhöht weltweit die Bearbeitungsgebühr für Langzeitvisa (Visum D) auf 250 €

Juli 4, 2026
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Belgien erhöht weltweit die Bearbeitungsgebühr für Langzeitvisa (Visum D) auf 250 €
Alle belgischen Botschaften und Konsulate haben ihre Gebührenordnungen aktualisiert, um die deutliche Erhöhung der Bearbeitungsgebühr für nationale Langzeitvisa (Visum D) widerzuspiegeln. Bekanntmachungen vom 1. bis 3. Juli bestätigen, dass ab dem 1. Juli 2026 Antragsteller nun 250 € statt bisher 180 € für die Beantragung eines auf Aufenthalt basierenden Visums zahlen müssen. Die Botschaft im Vereinigten Königreich war eine der ersten, die diese Änderung veröffentlichte und darauf hinwies, dass Antragsteller mit Terminen nach dem 30. Juni den höheren Betrag mitbringen müssen. Die Erhöhung betrifft Arbeitsgenehmigungen, Familienzusammenführungen, innerbetriebliche Versetzungen und Studentenvisa und ist in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten. Das Innenministerium (Migrationsamt) erklärt, dass die neue Gebühr die tatsächlichen Bearbeitungskosten und den erweiterten Einsatz biometrischer Erfassung, der in diesem Jahr eingeführt wurde, besser widerspiegelt. Ein separater Verwaltungsbeitrag – je nach Kategorie zwischen 65 € und 376 € – bleibt unverändert. Globale Mobilitätsteams sollten ihre Budgetmodelle umgehend anpassen. Für eine vierköpfige Familie, die mit länger als 90 Tage gültigen Genehmigungen nach Belgien zieht, beginnen die reinen Visagebühren jetzt bei 1.000 €, ohne zusätzliche Servicegebühren. Arbeitgeber, die Drittanbieter für Lohnabrechnung oder Entsenderegelungen nutzen, müssen entscheiden, ob sie die Mehrkosten übernehmen oder an die Mitarbeiter weitergeben. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Erhöhung angefochten werden könnte, falls sich die Bearbeitungszeiten nicht verbessern; die aktuelle mittlere Bearbeitungsdauer liegt bei 9,8 Wochen, verglichen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 90 Tagen. Unterdessen lehnen Konsulate unzureichend bezahlte Überweisungen ab und fordern Antragsteller auf, die Differenz nachzuzahlen, was in stark frequentierten Vertretungen wie New Delhi und Istanbul zu Terminrückständen führt. Praktische Hinweise: 1) Stellen Sie sicher, dass Einladungsschreiben die neue Gebühr widerspiegeln, wenn Mitarbeiter eine Erstattung beantragen; 2) überprüfen Sie, dass der Zahlungsnachweis den korrekten Betrag in Euro und nicht in Landeswährung ausweist; 3) informieren Sie umziehende Mitarbeiter, dass die Gebührenerhöhung auch für begleitende Angehörige über sechs Jahren gilt.
Quelle: FPS Foreign Affairs – Embassy network

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