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Das Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz ermöglicht Zugang zu E-Gates und fünfjährige Arbeitsübertragungen

Juli 14, 2026
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Das Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz ermöglicht Zugang zu E-Gates und fünfjährige Arbeitsübertragungen
Das Vereinigte Königreich hat mit der Schweiz das bisher dienstleistungsorientierteste Freihandelsabkommen abgeschlossen, das jährlich zusätzliche Exporte im Wert von geschätzten 5,2 Milliarden Pfund ermöglicht. Das am 13. Juli unterzeichnete Abkommen geht weit über die Abschaffung von Zöllen hinaus: Bern verpflichtet sich, noch in diesem Jahr die Schweizer E-Gates für britische Passinhaber zu öffnen und gewährt britischen Fachkräften visafreien Aufenthalt für 90 Tage sowie fünfjährige innerbetriebliche Versetzungen ohne wirtschaftliche Bedürfnisprüfungen. Für britische Unternehmen ist die E-Gate-Regelung mehr als nur ein Komfortvorteil. Die schnellere Abfertigung verkürzt die durchschnittliche Wartezeit von 45 Minuten bei Flügen, die in der Hochsaison in Genf ankommen, laut Flughafenbetreiber auf unter 10 Minuten. Das Abkommen hebt zudem die Schweizer Roaming-Gebühren auf und sichert die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen in den Bereichen Recht, Buchhaltung und Architektur – Sektoren, die 60 % der britischen Dienstleistungsexporte in die Schweiz ausmachen. Die Mobilitätsklauseln orientieren sich am Handels- und Kooperationsabkommen des Vereinigten Königreichs mit der EU, indem sie Kurzzeitgeschäftsreisen auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzen, jedoch die derzeitige Registrierungspflicht nach acht Tagen aufheben. Nachwuchskräfte können bis zu 36 Monate entsandt werden, während leitende Manager bis zu fünf Jahre bleiben dürfen. Dieses Paket fließt in die geplante Überarbeitung des Schweizer Ausländergesetzes ein und verschafft britischen Unternehmen einen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern. Die Umsetzung wird nun vom Schweizer Bundesparlament und dem britischen Parlament geprüft. Unternehmen sollten bereits jetzt ihren Personalbedarf planen, da die Änderungen im Einwanderungsrecht voraussichtlich bis April 2027 in Kraft treten – deutlich vor vergleichbaren Verhandlungen mit der EU.
Quelle: Department for Business & Trade (UK)

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