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Das Dienstleistungsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz garantiert 90 Tage visumfreies Geschäftsreisen und fünfjährige Mitarbeiterverschiebungen.

Juli 14, 2026
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Das Dienstleistungsabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz garantiert 90 Tage visumfreies Geschäftsreisen und fünfjährige Mitarbeiterverschiebungen.
Großbritannien und die Schweiz haben das, was Minister als „die bedeutendste Dienstleistungshandelsvereinbarung bezeichnet haben, die das Vereinigte Königreich je ausgehandelt hat“, abgeschlossen. Laut einem Reuters-Bericht, der am 13. Juli von Euronext veröffentlicht wurde, ermöglicht das Abkommen Fachkräften aus den Bereichen Finanzen, Recht, Architektur und anderen Dienstleistungen, sich bis zu 90 Tage pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis im jeweils anderen Land aufzuhalten und Mitarbeiter innerhalb von Unternehmen bis zu fünf Jahre ohne wirtschaftliche Bedürfnisprüfungen zu versetzen. Das Abkommen modernisiert einen nach dem Brexit auf Waren fokussierten Vertrag aus EU-Zeiten und ergänzt ihn um Kapitel zu digitalem Handel, Schutz geistigen Eigentums und beruflicher Mobilität. Britische Beamte schätzen, dass das Abkommen die Exporte jährlich um 5,2 Milliarden Pfund steigern und den bilateralen Handel insgesamt um 25 Prozent anheben könnte. In einer verbraucherfreundlichen Zugeständnis planen beide Seiten, Roaming-Gebühren für Mobiltelefone abzuschaffen, und – symbolisch – wird die Schweiz britischen Staatsangehörigen die Nutzung automatisierter E-Gates an den Flughäfen Zürich und Genf erlauben. Für Personal- und Mobilitätsabteilungen ist der wichtigste Gewinn die Planbarkeit. Visafreie Aufenthalte von bis zu drei Monaten bringen das Schweizer System in Einklang mit der EU-Regelung nach dem Brexit (90/180-Tage-Regel) und erleichtern die Reiseplanung für Berater, die häufig zwischen Zürich, Frankfurt und London pendeln. Das fünfjährige Versetzungsfenster ist sogar großzügiger als der britische „Global Business Mobility – Senior or Specialist Worker“-Status und reduziert den bürokratischen Aufwand für Banken, die Mitarbeiter zwischen europäischen Standorten rotieren lassen. Das Abkommen muss noch unterzeichnet und ratifiziert werden, ein Prozess, der voraussichtlich bis Ende 2026 dauern wird, doch beide Regierungen sagen, dass vorläufige Umsetzungsmaßnahmen bereits im ersten Quartal 2027 in Kraft treten könnten. Unternehmen sollten daher beginnen, ihre Entsendungsrichtlinien zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmer, um die neuen Freiheiten nach Inkrafttreten optimal nutzen zu können.
Quelle: Reuters via Euronext

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