
Das irische Justizministerium hat Tausenden von Nicht-EWR-Bürgern, die in einem wachsenden Rückstau bei der Erneuerung der Irish Residence Permits (IRP) stecken, erneut eine Fristverlängerung gewährt. In einer Mitteilung vom 14. Juli 2026 bestätigte der Immigration Service Delivery (ISD), dass Personen, die vor Ablauf ihrer IRP-Karte einen Erneuerungsantrag gestellt haben, weiterhin bis zum 31. August 2026 mit ihrer **kürzlich abgelaufenen Karte** in Irland leben, arbeiten und – besonders wichtig – ein- und ausreisen dürfen. Reisende müssen die Travel Confirmation Notice des ISD zusammen mit der abgelaufenen Karte ausdrucken und mitführen sowie sicherstellen, dass Transitländer oder Fluggesellschaften das Schreiben anerkennen.
Diese Maßnahme reagiert auf Rekordwartezeiten im Registrierungsbüro am Burgh Quay, wo die Bearbeitung von Erneuerungen in den Hauptkategorien Stamp 4 und Stamp 1 inzwischen 7 bis 17 Wochen dauert. Arbeitgeber hatten davor gewarnt, dass Mitarbeiter im Ausland festsitzen oder nicht mit Kundenprojekten beginnen können, weil Fluggesellschaften Passagiere mit abgelaufener IRP nicht an Bord lassen. Die neue Regelung entspricht der üblichen 12-wöchigen „Notice to Employers“, die normalerweise für Arbeitnehmer mit laufenden Anträgen gilt, und ersetzt diese vorübergehend.
Obwohl die Maßnahme kurzfristig Entlastung schafft, betont der ISD, dass sie **zeitlich streng begrenzt** ist. Ab dem 1. September 2026 gelten wieder die normalen Regeln: Abgelaufene Karten sind dann nicht mehr für Reisen gültig, und Arbeitnehmer haben nur noch die 12-wöchige inländische Schonfrist, um beschäftigt zu bleiben. Für visapflichtige Staatsangehörige ist zu beachten, dass die IRP-Karte auch als Mehrfacheinreisevisum dient; eine nicht rechtzeitige Erneuerung kann daher sowohl die Wiedereinreise als auch das Arbeitsrecht gefährden.
Multinationale Arbeitgeber werden dringend empfohlen, alle Mitarbeiter mit IRP-Karten, die vor Ende August ablaufen, zu überprüfen, vollständige Erneuerungsanträge sicherzustellen und Reiseverantwortliche sowie Fluggesellschaften über den Inhalt der ISD-Mitteilung zu informieren. Arbeitnehmer sollten bei Reisen elektronische und gedruckte Kopien ihrer Online-Erneuerungsbestätigung, der Travel Confirmation Notice und gegebenenfalls einer gültigen Arbeitserlaubnis mitführen.
Blickt man in die Zukunft, erwarten Fachleute eine weitere Digitalisierung der IRP-Verfahren sowie die lang erwartete Einführung der Single Permit, warnen jedoch, dass kurzfristige Lösungen nötig bleiben, falls die Rückstände anhalten. Unternehmen, die auf internationale Talente angewiesen sind, sollten längere Vorlaufzeiten bei der Einsatzplanung einplanen und alternative Genehmigungen wie das Atypical Working Scheme für dringende Projekte in Betracht ziehen.
Diese Maßnahme reagiert auf Rekordwartezeiten im Registrierungsbüro am Burgh Quay, wo die Bearbeitung von Erneuerungen in den Hauptkategorien Stamp 4 und Stamp 1 inzwischen 7 bis 17 Wochen dauert. Arbeitgeber hatten davor gewarnt, dass Mitarbeiter im Ausland festsitzen oder nicht mit Kundenprojekten beginnen können, weil Fluggesellschaften Passagiere mit abgelaufener IRP nicht an Bord lassen. Die neue Regelung entspricht der üblichen 12-wöchigen „Notice to Employers“, die normalerweise für Arbeitnehmer mit laufenden Anträgen gilt, und ersetzt diese vorübergehend.
Obwohl die Maßnahme kurzfristig Entlastung schafft, betont der ISD, dass sie **zeitlich streng begrenzt** ist. Ab dem 1. September 2026 gelten wieder die normalen Regeln: Abgelaufene Karten sind dann nicht mehr für Reisen gültig, und Arbeitnehmer haben nur noch die 12-wöchige inländische Schonfrist, um beschäftigt zu bleiben. Für visapflichtige Staatsangehörige ist zu beachten, dass die IRP-Karte auch als Mehrfacheinreisevisum dient; eine nicht rechtzeitige Erneuerung kann daher sowohl die Wiedereinreise als auch das Arbeitsrecht gefährden.
Multinationale Arbeitgeber werden dringend empfohlen, alle Mitarbeiter mit IRP-Karten, die vor Ende August ablaufen, zu überprüfen, vollständige Erneuerungsanträge sicherzustellen und Reiseverantwortliche sowie Fluggesellschaften über den Inhalt der ISD-Mitteilung zu informieren. Arbeitnehmer sollten bei Reisen elektronische und gedruckte Kopien ihrer Online-Erneuerungsbestätigung, der Travel Confirmation Notice und gegebenenfalls einer gültigen Arbeitserlaubnis mitführen.
Blickt man in die Zukunft, erwarten Fachleute eine weitere Digitalisierung der IRP-Verfahren sowie die lang erwartete Einführung der Single Permit, warnen jedoch, dass kurzfristige Lösungen nötig bleiben, falls die Rückstände anhalten. Unternehmen, die auf internationale Talente angewiesen sind, sollten längere Vorlaufzeiten bei der Einsatzplanung einplanen und alternative Genehmigungen wie das Atypical Working Scheme für dringende Projekte in Betracht ziehen.
Quelle: Fragomen Immigration Alert