
Kunden, die durch betrügerische Einwanderungsberater Geld verloren haben, können nun dank der am 15. Juli 2026 in Kraft getretenen Vorschriften Entschädigung verlangen. Die neuen Regelungen verpflichten das College of Immigration and Citizenship Consultants (CICC), einen Entschädigungsfonds einzurichten, und ermöglichen es den Opfern, Verluste aus unlauteren Handlungen rückwirkend bis zum 23. November 2021 – dem Datum, an dem das College die Aufsicht übernahm – zurückzufordern.
Im Rahmen dieses Systems müssen Antragsteller zunächst das Beschwerdeverfahren des CICC durchlaufen und eine Feststellung von beruflichem Fehlverhalten erwirken, bevor sie auf den Fonds zugreifen können. Als „unlautere Handlungen“ gelten Diebstahl, Betrug, Veruntreuung von Geldern sowie das vorsätzliche Erteilen falscher oder irreführender Beratung. Das CICC kann den verantwortlichen Berater zur Rückzahlung der Entschädigungen belangen, um den Fonds langfristig wieder aufzufüllen.
Diese Maßnahme schließt eine lange kritisierte Lücke im kanadischen System der Einwanderungsberatung. Bislang hatten Opfer – viele davon temporäre Arbeitskräfte oder Studierende – außerhalb zivilrechtlicher Verfahren kaum Möglichkeiten, verlorene Gebühren zurückzuerhalten. Für Programme zur Unternehmensmobilität bietet der Fonds zusätzlichen Schutz bei der Auslagerung von Fallbearbeitungen an externe Vertreter, wobei eine sorgfältige Prüfung der Dienstleister weiterhin unerlässlich bleibt.
Die Vorschriften stärken zudem die Aufsicht durch neue Disziplinar-, Beschwerde- und Kapazitätsbewertungsausschüsse und verpflichten das CICC zur jährlichen Berichterstattung an den Einwanderungsminister. In Extremfällen kann der Minister einen Verwalter einsetzen, der die Leitung des Colleges übernimmt – ein Kontrollinstrument, das von Interessenvertretern begrüßt wird.
Arbeitgeber und Umzugsdienstleister sollten ihre Service-Level-Agreements aktualisieren, um den Entschädigungsmechanismus zu berücksichtigen, und sicherstellen, dass alle Beratungsdienstleister über eine gültige CICC-Lizenz verfügen. Zudem sollten sie ausländische Mitarbeitende darüber informieren, wie sie den Status eines Beraters überprüfen und welche Schritte bei Verdacht auf Fehlverhalten zur Einreichung einer Beschwerde nötig sind.
Im Rahmen dieses Systems müssen Antragsteller zunächst das Beschwerdeverfahren des CICC durchlaufen und eine Feststellung von beruflichem Fehlverhalten erwirken, bevor sie auf den Fonds zugreifen können. Als „unlautere Handlungen“ gelten Diebstahl, Betrug, Veruntreuung von Geldern sowie das vorsätzliche Erteilen falscher oder irreführender Beratung. Das CICC kann den verantwortlichen Berater zur Rückzahlung der Entschädigungen belangen, um den Fonds langfristig wieder aufzufüllen.
Diese Maßnahme schließt eine lange kritisierte Lücke im kanadischen System der Einwanderungsberatung. Bislang hatten Opfer – viele davon temporäre Arbeitskräfte oder Studierende – außerhalb zivilrechtlicher Verfahren kaum Möglichkeiten, verlorene Gebühren zurückzuerhalten. Für Programme zur Unternehmensmobilität bietet der Fonds zusätzlichen Schutz bei der Auslagerung von Fallbearbeitungen an externe Vertreter, wobei eine sorgfältige Prüfung der Dienstleister weiterhin unerlässlich bleibt.
Die Vorschriften stärken zudem die Aufsicht durch neue Disziplinar-, Beschwerde- und Kapazitätsbewertungsausschüsse und verpflichten das CICC zur jährlichen Berichterstattung an den Einwanderungsminister. In Extremfällen kann der Minister einen Verwalter einsetzen, der die Leitung des Colleges übernimmt – ein Kontrollinstrument, das von Interessenvertretern begrüßt wird.
Arbeitgeber und Umzugsdienstleister sollten ihre Service-Level-Agreements aktualisieren, um den Entschädigungsmechanismus zu berücksichtigen, und sicherstellen, dass alle Beratungsdienstleister über eine gültige CICC-Lizenz verfügen. Zudem sollten sie ausländische Mitarbeitende darüber informieren, wie sie den Status eines Beraters überprüfen und welche Schritte bei Verdacht auf Fehlverhalten zur Einreichung einer Beschwerde nötig sind.
Quelle: CIC News
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