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Tschechische Abgeordnetenkammer bringt neues Ausländergesetz zur dritten (abschließenden) Lesung ein

Juli 20, 2026
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Tschechische Abgeordnetenkammer bringt neues Ausländergesetz zur dritten (abschließenden) Lesung ein
Die Tschechische Republik steht kurz davor, ihren ersten vollständig neu gestalteten Einwanderungskodex seit über zwei Jahrzehnten zu verabschieden. Am 19. Juli 2026 setzte die Abgeordnetenkammer den Regierungsentwurf Nr. 144 – das „Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern (Cizinecký zákon)“ – auf die Tagesordnung ihrer 27. Plenarsitzung, womit der Text nun zur entscheidenden dritten Lesung und Abstimmung gelangt. Der Gesetzentwurf, der das stark geänderte Ausländergesetz von 1999 ersetzt, hat bereits zwei Lesungen und eine ausführliche Prüfung im Sicherheitsausschuss durchlaufen; im vergangenen Monat stimmten die Abgeordneten dafür, weitere Ausschussprüfungen zugunsten einer schnelleren Verabschiedung auszusetzen.

Wird das Gesetz angenommen, werden Visa, Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse in einem einzigen digitalen Verfahren zusammengefasst, das auf dem neuen Informationssystem für Ausländer (ICAS) basiert. Antragsteller können unterstützende Dokumente hochladen, Gebühren bezahlen und den Status ihres Antrags online verfolgen; die biometrische Erfassung erfolgt an „One-Stop“-Zentren, die gemeinsam vom Innenministerium und der Einwanderungspolizei betrieben werden. Behörden versprechen, die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Arbeitnehmerkarten von derzeit 90 auf 45 Tage zu halbieren und den Papierverkehr nahezu vollständig abzuschaffen.

Tschechische Abgeordnetenkammer bringt neues Ausländergesetz zur dritten (abschließenden) Lesung ein


Während der Debatte zur zweiten Lesung im April betonte Innenminister Vít Rakušan, dass die Reform „die Zulassungskriterien nicht liberalisiert, sondern modernisiert“. Für Arbeitgeber ist die wichtigste Neuerung die Einführung eines verpflichtenden elektronischen „Garantenportals“. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die Nicht-EU-Bürger sponsern, müssen sich vorregistrieren, Nachweise zur Einhaltung des Arbeitsrechts hochladen und für Überziehungen des Aufenthalts sowie unbezahlte medizinische Kosten in den ersten 90 Tagen der Ausländeraufenthalte finanziell haften. Wiederholte Verstöße gegen das Arbeitsrecht können zu einer bis zu zweijährigen Sperre im System führen. Der Industrieverband begrüßt die durch das Portal geschaffene Planbarkeit, kritisiert jedoch die Haftungsregeln als „unverhältnismäßig“ und warnt, dass kleinere Unternehmen sich dadurch scheuen könnten, dringend benötigte Fachkräfte einzustellen.

Der Gesetzentwurf setzt zudem die überarbeiteten EU-Richtlinien für die einheitliche Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte von 2024 um, führt sechsmonatige Digitalnomaden-Visa für IT-Fachkräfte ein und bringt die tschechischen Regelungen mit dem seit April voll funktionsfähigen Schengen-Ein- und Ausreisesystem in Einklang. Eine neue 60-tägige „Mobilitätsmeldung“ ermöglicht Inhabern einer tschechischen ICT-Karte oder Blauen Karte, ohne lokale Genehmigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten – eine wichtige Erleichterung für multinationale Unternehmen mit regionalen Projekten.

Vorausgesetzt, die Abstimmung in der dritten Lesung erfolgt noch diese Woche positiv, wird der Senat das Gesetz nach der Sommerpause behandeln. Das Innenministerium gibt an, mindestens neun Monate für den Aufbau von ICAS und die Schulung der Mitarbeiter zu benötigen, weshalb der angestrebte Inkrafttretungstermin im Gesetz auf den 1. Mai 2027 festgelegt ist. Global Mobility Manager sollten sich daher jetzt vorbereiten: Arbeitsabläufe zur Dokumentensammlung prüfen, höhere Bürgschaftsverpflichtungen einplanen und Entsandte darüber informieren, dass Papieranträge bei tschechischen Konsulaten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes schrittweise entfallen werden.
Quelle: Parliament of the Czech Republic (Chamber of Deputies)

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