
Der italienische Kassationsgerichtshof (Sezioni Unite) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das endlich die sogenannte „Minderjährigen-Frage“ klärt – eine Rechtsprechungslinie, die seit 2023 vielen Nachkommen italienischer Auswanderer die Staatsbürgerschaft verweigerte, wenn ein Vorfahre im Ausland eingebürgert wurde, während dessen Kinder noch minderjährig waren. In seinem am 29. Juli 2026 eingereichten und am Abend veröffentlichten Urteil stellte das Gericht fest, dass Kinder, die nach dem Prinzip des *iure sanguinis* von Geburt an Italiener sind, diesen Status **nicht** automatisch verlieren, wenn ein Elternteil später eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Das Gericht argumentierte, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1912 (das für Ereignisse vor 1948 gilt) in solchen Fällen keinen Verlust der Staatsbürgerschaft vorsieht und dass die restriktiveren Auslegungen aus den Jahren 2023–2025 „weder historisch noch textlich begründet“ seien.
Diese Entscheidung ist ein Wendepunkt für die große italienische Diaspora – insbesondere in Amerika – da sie zuvor „unterbrochene“ Abstammungslinien wiederherstellt. Die italienischen Konsulate in Buenos Aires, São Paulo, New York und Toronto schätzen, dass 30 bis 40 Prozent der anhängigen Anträge wegen der Minderjährigen-Frage blockiert waren; diese Fälle können nun ohne weitere gerichtliche Schritte weiterbearbeitet werden. Mehrere Konsulate kündigten gegenüber der Presse an, nächste Woche ihre Online-Terminvergaben wieder zu öffnen und temporäres Personal einzustellen, um den Rückstau abzubauen.
Für Arbeitgeber könnte das Urteil den Talentpool für EU-Pässe erweitern und so die Entsendung von Mitarbeitern mit doppelter Staatsbürgerschaft innerhalb der EU erleichtern. Auch Einwanderungsanwälte erwarten einen Anstieg bei der Beschaffung von Geburtsurkunden und bei gerichtlichen Verfahren zur Korrektur früherer Ablehnungen. Das Innenministerium muss seine Dienstanweisungen noch aktualisieren, doch Experten gehen davon aus, dass die neuen Richtlinien der Argumentation des Gerichts folgen und noch vor dem „Click-Day“ im Herbst für Arbeitserlaubnisquoten in Kraft treten werden. Unternehmen, die Personal nach Italien entsenden, sollten ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen: Mitarbeiter, die nun die italienische Staatsbürgerschaft geltend machen können, benötigen möglicherweise keine Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel oder Meldungen für entsandte Arbeitnehmer mehr. Personalabteilungen wird empfohlen, die Änderung proaktiv zu kommunizieren, da die Bearbeitungszeiten für die Anerkennung je nach Kapazität des Konsulats weiterhin bis zu zwei Jahre betragen können.
Diese Entscheidung ist ein Wendepunkt für die große italienische Diaspora – insbesondere in Amerika – da sie zuvor „unterbrochene“ Abstammungslinien wiederherstellt. Die italienischen Konsulate in Buenos Aires, São Paulo, New York und Toronto schätzen, dass 30 bis 40 Prozent der anhängigen Anträge wegen der Minderjährigen-Frage blockiert waren; diese Fälle können nun ohne weitere gerichtliche Schritte weiterbearbeitet werden. Mehrere Konsulate kündigten gegenüber der Presse an, nächste Woche ihre Online-Terminvergaben wieder zu öffnen und temporäres Personal einzustellen, um den Rückstau abzubauen.
Für Arbeitgeber könnte das Urteil den Talentpool für EU-Pässe erweitern und so die Entsendung von Mitarbeitern mit doppelter Staatsbürgerschaft innerhalb der EU erleichtern. Auch Einwanderungsanwälte erwarten einen Anstieg bei der Beschaffung von Geburtsurkunden und bei gerichtlichen Verfahren zur Korrektur früherer Ablehnungen. Das Innenministerium muss seine Dienstanweisungen noch aktualisieren, doch Experten gehen davon aus, dass die neuen Richtlinien der Argumentation des Gerichts folgen und noch vor dem „Click-Day“ im Herbst für Arbeitserlaubnisquoten in Kraft treten werden. Unternehmen, die Personal nach Italien entsenden, sollten ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen: Mitarbeiter, die nun die italienische Staatsbürgerschaft geltend machen können, benötigen möglicherweise keine Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltstitel oder Meldungen für entsandte Arbeitnehmer mehr. Personalabteilungen wird empfohlen, die Änderung proaktiv zu kommunizieren, da die Bearbeitungszeiten für die Anerkennung je nach Kapazität des Konsulats weiterhin bis zu zwei Jahre betragen können.
Quelle: Associated Press
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