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Neue Richtlinie 119 stellt qualifizierte Visa-Antragsteller im Inland an die Spitze der Warteschlange

Aug. 4, 2026
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Neue Richtlinie 119 stellt qualifizierte Visa-Antragsteller im Inland an die Spitze der Warteschlange
Ganz ohne großes Aufsehen trat die Ministerielle Anweisung 119 am 25. Juli in Kraft – fünf Tage bevor die meisten Mobility Manager überhaupt von ihrer Existenz wussten. Das Innenministerium aktualisierte seine Seite zu Bearbeitungsprioritäten erst spät am 3. August und bestätigte, dass nun fast alle permanenten und vorläufigen Fachkräftevisa-Klassen zuerst nach dem *tatsächlichen Aufenthaltsort des Antragstellers* und erst danach nach Beruf priorisiert werden.

Nach der neuen Rangfolge haben Berufe im Bereich Strafverfolgung und Verteidigung, die in Australien beantragt werden, höchste Priorität, gefolgt von denselben Berufen im Ausland. An dritter Stelle stehen Anträge aus den Bereichen Bauwesen, Gesundheitswesen und Lehre, die vor Ort gestellt werden, während *alle anderen Anträge innerhalb Australiens* an vierter Stelle rangieren. Antragsteller im Ausland aus allen anderen Kategorien wurden auf die fünfte – und langsamste – Stufe herabgestuft.

Der Business Council of Australia warnt, dass diese Umstellung zu einem selbstverschuldeten Engpass bei Fachkräften führen könnte. „Die Spielregeln mitten im Jahr zu ändern, erschwert es Unternehmen, die Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Forschungszentren und Datenzentren aufbauen, dringend benötigte Spezialkenntnisse zu finden, die hierzulande noch gar nicht vorhanden sind“, sagte Geschäftsführer Bran Black gegenüber dem *Australian Financial Review* und forderte Canberra auf, echte Fachkräftewege zu erhalten.

Neue Richtlinie 119 stellt qualifizierte Visa-Antragsteller im Inland an die Spitze der Warteschlange


Start-ups, die auf globales Tech-Talent angewiesen sind, prüfen bereits, ob sie neue Teams lieber in Singapur oder Neuseeland ansiedeln. Für globale Mobility-Teams bedeutet die Änderung vor allem eines: Taktisches Handeln. Es ist mit schnelleren Bewilligungen für Mitarbeiter zu rechnen, die sich bereits mit Graduate- oder temporären Mangelberufenvisa im Land befinden, während für Bewerber aus dem Ausland mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten – möglicherweise über 18 Monate – zu rechnen ist.

Arbeitgeber werden daher geraten: 1) kritische Fälle im Ausland identifizieren und vorübergehende Remote-Arbeitslösungen prüfen; 2) verlängerte Kosten für Gehaltsüberwachung einplanen; und 3) zusätzliche Reisekosten einkalkulieren, sobald die Visa endlich genehmigt sind, da kurzfristige Mobilisierungsfenster wahrscheinlich sind.

Migrationsanwälte weisen zudem darauf hin, dass Antragsteller, die im Ausland einreichen, das System *nicht* umgehen können, indem sie später nach Australien einreisen; die Bearbeitungspriorität richtet sich nach dem Aufenthaltsort *zum Zeitpunkt der Antragstellung*. Unternehmen eilen daher, dringend Reisen zu buchen, damit ausstehende Kandidaten ihre Anträge noch auf australischem Boden stellen können, bevor weitere Änderungen im kommenden Bundeshaushalt beschlossen werden.
Quelle: Department of Home Affairs (processing priorities page)

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