
Spät am 16. September legte die finnische Regierung dem Parlament den Gesetzentwurf HE 161/2026 vor, der umfassende Änderungen des nationalen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Studierende und Forschende vorsieht. Der Entwurf sieht vor, den monatlichen Lebensunterhalt deutlich anzuheben, die Frist für Absolventen, um in Finnland eine Arbeit zu suchen, zu verkürzen und eine verpflichtende Finnisch- oder Schwedisch-Sprachkenntnis für Studienanfänger auf Hochschulniveau einzuführen. Nach den aktuellen Regeln müssen Studierende aus Drittstaaten monatlich 560 Euro für Lebenshaltungskosten nachweisen; der Entwurf würde diesen Betrag an den aktualisierten Lebenshaltungskostenindex von Kela anpassen und auf 790 Euro erhöhen sowie den Nachweis für das gesamte Studienjahr statt nur für die ersten sechs Monate verlangen. Auch die Familiennachzugsregelungen würden geändert: Angehörige könnten erst nach einem vollen Studienjahr des Hauptstudierenden und dem Nachweis eines ausreichenden Einkommens für die gesamte Familie einen Antrag stellen. Für Forschende betreffen die Reformen vor allem die kurzfristige Mobilität. Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, die derzeit unter bestimmten bilateralen Abkommen visafrei sind, würden künftig einem Schnellverfahren mit Meldepflicht und dem Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung unterliegen – ein Schritt, den die Behörden als notwendig erachten, um „Regelungslücken, die während der COVID-19-Pandemie sichtbar wurden“, zu schließen. Das Innenministerium argumentiert, dass strengere finanzielle und sprachliche Anforderungen die Abbruchquoten senken und Fehlanpassungen auf dem Arbeitsmarkt verringern sollen, zumal 2025 bereits 28 % der Nicht-EU-Studierenden innerhalb eines Jahres nach Ankunft in niedrigqualifizierte Jobs wechselten. Die Universitäten Finnlands (UNIFI) warnen hingegen, dass die Maßnahmen die eigenen Ziele der Regierung zur Talentgewinnung gefährden und Bewerber eher nach Schweden oder Estland treiben könnten, wo die finanziellen Anforderungen niedriger sind. Internationale Arbeitgeber, die Finnland als Forschungs- und Entwicklungsstandort nutzen, sollten sich daher auf längere Vorlaufzeiten und höhere Umzugskosten einstellen, sobald das Gesetz voraussichtlich im Januar 2027 nach einer sechsmonatigen Übergangsphase in Kraft tritt.
Quelle: Finlex – HE 161/2026