
Schweizer Arbeitgeber sehen sich 2026 mit denselben Höchstzahlen für die Anstellung von Nicht-EU-Bürgern konfrontiert wie im laufenden Jahr, nachdem der Bundesrat am 19. November beschlossen hat, die bestehenden Kontingente zu verlängern. Die Bestätigung wurde am 21. November veröffentlicht und von der nationalen Arbeitgebervereinigung umgehend begrüßt.
Die Verordnung reserviert 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten. Ein separates Kontingent von 3.000 L- und 500 B-Bewilligungen ist für EU/EFTA-Dienstleistungserbringer vorgesehen, die für Einsätze von mehr als 120 Tagen in der Schweiz tätig sind. Britische Staatsangehörige behalten ihr eigenes Kontingent von 1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen im Rahmen des Abkommens über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.
Bundesstatistiken zeigen, dass bis Ende September 2025 nur 52 % des Drittstaaten-Kontingents und 38 % des Dienstleistungserbringer-Kontingents ausgeschöpft waren. Trotz dieses Spielraums warnen die Migrationsämter der Kantone Zürich, Waadt und Zug, dass Arbeitgeber aus den Bereichen Premium-Steuern und Fintech ihre lokalen Kontingente meist schon früh im Jahr ausschöpfen. Unternehmen wird daher empfohlen, Anträge so bald wie möglich nach Vertragsunterzeichnung einzureichen, insbesondere für Ankünfte im ersten Quartal.
Für Personalabteilungen bedeutet der Status quo Planbarkeit: Es sind keine dringenden politischen Anpassungen erforderlich, und Gehaltsschwellen, Arbeitsmarktprüfungen sowie Dokumentationsanforderungen bleiben unverändert. Der Bundesrat deutete an, dass die digitale Antragstellung über das EasyGov-Portal 2026 für grosse Arbeitgeber verpflichtend wird, was die Bearbeitungszeiten voraussichtlich um 20 % verkürzen soll.
Die Kontingente für 2026 treten am 1. Januar 2026 in Kraft; nicht genutzte Plätze aus 2025 können nicht übertragen werden.
Die Verordnung reserviert 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten. Ein separates Kontingent von 3.000 L- und 500 B-Bewilligungen ist für EU/EFTA-Dienstleistungserbringer vorgesehen, die für Einsätze von mehr als 120 Tagen in der Schweiz tätig sind. Britische Staatsangehörige behalten ihr eigenes Kontingent von 1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen im Rahmen des Abkommens über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.
Bundesstatistiken zeigen, dass bis Ende September 2025 nur 52 % des Drittstaaten-Kontingents und 38 % des Dienstleistungserbringer-Kontingents ausgeschöpft waren. Trotz dieses Spielraums warnen die Migrationsämter der Kantone Zürich, Waadt und Zug, dass Arbeitgeber aus den Bereichen Premium-Steuern und Fintech ihre lokalen Kontingente meist schon früh im Jahr ausschöpfen. Unternehmen wird daher empfohlen, Anträge so bald wie möglich nach Vertragsunterzeichnung einzureichen, insbesondere für Ankünfte im ersten Quartal.
Für Personalabteilungen bedeutet der Status quo Planbarkeit: Es sind keine dringenden politischen Anpassungen erforderlich, und Gehaltsschwellen, Arbeitsmarktprüfungen sowie Dokumentationsanforderungen bleiben unverändert. Der Bundesrat deutete an, dass die digitale Antragstellung über das EasyGov-Portal 2026 für grosse Arbeitgeber verpflichtend wird, was die Bearbeitungszeiten voraussichtlich um 20 % verkürzen soll.
Die Kontingente für 2026 treten am 1. Januar 2026 in Kraft; nicht genutzte Plätze aus 2025 können nicht übertragen werden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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