
In einer Marathon-Sitzung, die kurz nach Mitternacht am 21. November 2025 endete, verabschiedete die Schweizerische Bundesversammlung die umfassendste Revision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und Integration (AIG) seit 2014. Das Gesetz führt jährliche Höchstzahlen für verschiedene Kategorien von Drittstaatsangehörigen ein, schreibt systematische biometrische Kontrollen an allen Landgrenzen vor und verkürzt die gesetzliche Frist für die meisten Asylentscheide von 140 auf 90 Tage.
Nach dem neuen Regime legt das Parlament – und nicht mehr der Bundesrat – jedes Jahr im Herbst die globalen Höchstzahlen für das folgende Kalenderjahr fest. Die Kantone vergeben weiterhin die individuellen Bewilligungen, müssen sich dabei jedoch an den bundesweiten Rahmen halten. Die Gesetzgeber begründeten die Änderung mit einem Nettozuwanderungsrekord von 17 Jahren im Jahr 2025, bedingt durch Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen, Baugewerbe und IT-Bereich. Gewerkschaften hatten vergeblich Ausnahmen für Arbeitgeber kritischer Infrastrukturen gefordert; diese Branchen erhalten stattdessen Zugang zu einer separaten Reserve, die vom Bundesrat aktiviert werden kann.
Ein zweiter Pfeiler der Reform verlangt, dass jede Person, die eine Schweizer Außengrenze passiert, vier Fingerabdrücke abgibt und das Passfoto mit einem Live-Gesichtsbild abgeglichen wird. Diese Maßnahme bringt die Schweizer Praxis in Einklang mit dem EU-Ein- und Ausreisesystem, das bereits an Flughäfen eingeführt wurde, und erweitert sie auf Fahrzeug- und Bahnübergänge zu Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland. Die Investition in die Infrastruktur – geschätzt auf 240 Millionen CHF – wird durch einen neuen Zuschlag von 8 CHF auf biometrische Aufenthaltsbewilligungen finanziert.
Für Mobility-Manager in Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Planbarkeit. Die jährlichen Kontingente werden im Voraus veröffentlicht, sodass Personalplaner frühzeitig entscheiden können, ob sie Talente lokal rekrutieren, bestehende Mitarbeitende versetzen oder Projekte outsourcen. Engere Asylfristen könnten jedoch die Ressourcen der Rechtsberatung belasten, und die biometrischen Kontrollen könnten die Grenzpendelzeiten für italienische Mitarbeitende, die täglich nach Tessin fahren, verlängern.
Der Bundesrat muss nun die Ausführungsverordnungen erarbeiten; die meisten Bestimmungen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Arbeitgeberverbände begrüßen die Klarheit bei den Kontingenten, fordern jedoch von Bern, den Antragsprozess vor Inkrafttreten der neuen Obergrenzen zu digitalisieren.
Nach dem neuen Regime legt das Parlament – und nicht mehr der Bundesrat – jedes Jahr im Herbst die globalen Höchstzahlen für das folgende Kalenderjahr fest. Die Kantone vergeben weiterhin die individuellen Bewilligungen, müssen sich dabei jedoch an den bundesweiten Rahmen halten. Die Gesetzgeber begründeten die Änderung mit einem Nettozuwanderungsrekord von 17 Jahren im Jahr 2025, bedingt durch Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen, Baugewerbe und IT-Bereich. Gewerkschaften hatten vergeblich Ausnahmen für Arbeitgeber kritischer Infrastrukturen gefordert; diese Branchen erhalten stattdessen Zugang zu einer separaten Reserve, die vom Bundesrat aktiviert werden kann.
Ein zweiter Pfeiler der Reform verlangt, dass jede Person, die eine Schweizer Außengrenze passiert, vier Fingerabdrücke abgibt und das Passfoto mit einem Live-Gesichtsbild abgeglichen wird. Diese Maßnahme bringt die Schweizer Praxis in Einklang mit dem EU-Ein- und Ausreisesystem, das bereits an Flughäfen eingeführt wurde, und erweitert sie auf Fahrzeug- und Bahnübergänge zu Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland. Die Investition in die Infrastruktur – geschätzt auf 240 Millionen CHF – wird durch einen neuen Zuschlag von 8 CHF auf biometrische Aufenthaltsbewilligungen finanziert.
Für Mobility-Manager in Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Planbarkeit. Die jährlichen Kontingente werden im Voraus veröffentlicht, sodass Personalplaner frühzeitig entscheiden können, ob sie Talente lokal rekrutieren, bestehende Mitarbeitende versetzen oder Projekte outsourcen. Engere Asylfristen könnten jedoch die Ressourcen der Rechtsberatung belasten, und die biometrischen Kontrollen könnten die Grenzpendelzeiten für italienische Mitarbeitende, die täglich nach Tessin fahren, verlängern.
Der Bundesrat muss nun die Ausführungsverordnungen erarbeiten; die meisten Bestimmungen sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Arbeitgeberverbände begrüßen die Klarheit bei den Kontingenten, fordern jedoch von Bern, den Antragsprozess vor Inkrafttreten der neuen Obergrenzen zu digitalisieren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News