
In einer Nachtsitzung, die am 24. November 2025 im Morgengrauen endete, verabschiedeten der Nationalrat und der Ständerat die umfassendste Überarbeitung des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und Integration (AIG) seit 2014. Im Zentrum der Reform steht ein entscheidender Wechsel vom bisherigen, nachfragegesteuerten Quotenmodell – bei dem der Bundesrat die Zahlen per Verordnung anpasst – hin zu einem System fester, vom Parlament beschlossener Obergrenzen, die alle Kategorien von Bewilligungen für Drittstaatsangehörige abdecken. Jährlich im Herbst entscheiden die Gesetzgeber künftig über einen einzigen globalen Rahmen für B-Aufenthaltsbewilligungen, L-Kurzaufenthaltsbewilligungen, innerbetriebliche Versetzungen, Praktikanten und bestimmte Familienangehörige.
Befürworter argumentieren, dass feste Obergrenzen den Kantonen, Arbeitgebern und dem Wohnungsmarkt bereits früh im Jahr mehr Planungssicherheit geben und so den Druck auf öffentliche Dienste mindern, nachdem die Nettozuwanderung 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreicht hat. Die bürgerlich-zentristische Mehrheit ist zudem überzeugt, dass die politische Verantwortung für die sensiblen Quotenentscheidungen im Parlament die demokratische Legitimität stärkt und populistische Forderungen nach einem neuen „Masseneinwanderungs“-Referendum entschärft.
Über die Quoten hinaus verkürzt das Gesetz die Asylverfahren: Erstentscheidungen müssen nun innerhalb von 90 statt 140 Tagen getroffen werden, und die Fristen für Rechtsmittel werden verkürzt. Justizministerin Élisabeth Baume-Schneider betont, dass die strafferen Fristen die Bundesunterbringungskosten um jährlich 120 Millionen Franken senken könnten, während NGOs vor Risiken für das rechtliche Gehör warnen, falls Antragstellende nicht genügend Zeit haben, Beweise zu sammeln.
Für die Mobility-Teams in Unternehmen läuft die Zeit bereits: Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, was nur sieben Monate Zeit lässt, um Bewerber-Tracking-Systeme, Musterverträge und Einsatzbudgets anzupassen. Multinationale Unternehmen, die auf kurzfristige Projekteinsätze angewiesen sind – insbesondere im Zürcher Tech-Korridor und im Life-Sciences-Cluster Basel – müssen frühzeitig Quotenblöcke reservieren oder Ausnahmen für innerbetriebliche Versetzungen prüfen.
Die kantonalen Migrationsämter eilen, um Umsetzungsverordnungen zu erarbeiten. Mehrere, darunter Zug und Waadt, haben bereits angedeutet, dass sie ihre Quotenanteile nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wollen – was den Druck auf HR-Teams erhöht, die bislang ganzjährig Bewerbungen einreichten.
Befürworter argumentieren, dass feste Obergrenzen den Kantonen, Arbeitgebern und dem Wohnungsmarkt bereits früh im Jahr mehr Planungssicherheit geben und so den Druck auf öffentliche Dienste mindern, nachdem die Nettozuwanderung 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreicht hat. Die bürgerlich-zentristische Mehrheit ist zudem überzeugt, dass die politische Verantwortung für die sensiblen Quotenentscheidungen im Parlament die demokratische Legitimität stärkt und populistische Forderungen nach einem neuen „Masseneinwanderungs“-Referendum entschärft.
Über die Quoten hinaus verkürzt das Gesetz die Asylverfahren: Erstentscheidungen müssen nun innerhalb von 90 statt 140 Tagen getroffen werden, und die Fristen für Rechtsmittel werden verkürzt. Justizministerin Élisabeth Baume-Schneider betont, dass die strafferen Fristen die Bundesunterbringungskosten um jährlich 120 Millionen Franken senken könnten, während NGOs vor Risiken für das rechtliche Gehör warnen, falls Antragstellende nicht genügend Zeit haben, Beweise zu sammeln.
Für die Mobility-Teams in Unternehmen läuft die Zeit bereits: Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, was nur sieben Monate Zeit lässt, um Bewerber-Tracking-Systeme, Musterverträge und Einsatzbudgets anzupassen. Multinationale Unternehmen, die auf kurzfristige Projekteinsätze angewiesen sind – insbesondere im Zürcher Tech-Korridor und im Life-Sciences-Cluster Basel – müssen frühzeitig Quotenblöcke reservieren oder Ausnahmen für innerbetriebliche Versetzungen prüfen.
Die kantonalen Migrationsämter eilen, um Umsetzungsverordnungen zu erarbeiten. Mehrere, darunter Zug und Waadt, haben bereits angedeutet, dass sie ihre Quotenanteile nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben wollen – was den Druck auf HR-Teams erhöht, die bislang ganzjährig Bewerbungen einreichten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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