
In einer seltenen Wochenendsitzung, die bis in die frühen Morgenstunden des 23. November dauerte, haben der Schweizer Nationalrat und Ständerat die umfassendste Überarbeitung des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und Integration (AIG) seit über einem Jahrzehnt verabschiedet. Die Reform reagiert auf Rekordzahlen bei der Nettozuwanderung im Jahr 2025 und den zunehmenden politischen Druck – insbesondere von Kantonen an der Grenze zu Deutschland und Italien – die Zuwanderung für Schulen, Wohnraum und öffentlichen Verkehr besser planbar zu machen.
Kernstück des Gesetzes ist der Wechsel von unbefristeten, arbeitsmarktorientierten Kontingenten zu festen, vom Parlament festgelegten Obergrenzen. Jährlich im Herbst stimmen die Parlamentarier nun über ein einziges, globales Kontingent ab, das B-Bewilligungen (Aufenthalt), L-Bewilligungen (Kurzaufenthalte), innerbetriebliche Versetzungen, Praktikanten und bestimmte Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen umfasst. Die Kantone verteilen die Bewilligungen weiterhin lokal, dürfen jedoch ihren Anteil am bundesweiten Kontingent nicht überschreiten. Ein Reservekontingent von 10 % kann vom Bundesrat für Arbeitgeber in kritischer Infrastruktur wie Krankenhäuser und Bahnen freigegeben werden.
Für Unternehmen und Personalabteilungen bedeutet die Änderung eine frühere Transparenz über die Verfügbarkeit von Bewilligungen – was Personalplanern ermöglicht, Monate im Voraus zu entscheiden, ob sie lokal rekrutieren, bestehende Mitarbeitende versetzen oder Projekte auslagern. Gleichzeitig erhöht das System die Anforderungen an die strategische Planung: Unternehmen, die ihren Bedarf unterschätzen, könnten bis zum Folgejahr leer ausgehen. Migrationsberater empfehlen Firmen, bevorstehende Projekte genau zu planen und „Kontingent-Absicherungsstrategien“ wie gestaffelte Starttermine einzuplanen.
Über die Kontingente hinaus schreibt das Gesetz bis 2027 die vollständige biometrische Erfassung – vier Fingerabdrücke und ein Live-Gesichtsbild – an allen Schweizer Landgrenzen vor und erweitert damit die bereits an Flughäfen eingesetzte Technologie des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES). Die Grenzwartezeiten für die 350.000 italienischen und französischen Grenzgänger könnten zunächst steigen, wobei das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit spezielle „Ticino-Express-Spuren“ an den meistfrequentierten Kontrollstellen plant.
Die Reform beschleunigt zudem die Asylverfahren von 140 auf 90 Tage, was das Justizministerium als Kostenersparnis bei Unterkünften wertet, während NGOs befürchten, dass dadurch die rechtsstaatlichen Verfahren beeinträchtigt werden könnten. Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, sodass Arbeitgeber etwa sieben Monate Zeit haben, ihre Mobilitätspolitik und Bewerbermanagementsysteme anzupassen.
Kernstück des Gesetzes ist der Wechsel von unbefristeten, arbeitsmarktorientierten Kontingenten zu festen, vom Parlament festgelegten Obergrenzen. Jährlich im Herbst stimmen die Parlamentarier nun über ein einziges, globales Kontingent ab, das B-Bewilligungen (Aufenthalt), L-Bewilligungen (Kurzaufenthalte), innerbetriebliche Versetzungen, Praktikanten und bestimmte Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen umfasst. Die Kantone verteilen die Bewilligungen weiterhin lokal, dürfen jedoch ihren Anteil am bundesweiten Kontingent nicht überschreiten. Ein Reservekontingent von 10 % kann vom Bundesrat für Arbeitgeber in kritischer Infrastruktur wie Krankenhäuser und Bahnen freigegeben werden.
Für Unternehmen und Personalabteilungen bedeutet die Änderung eine frühere Transparenz über die Verfügbarkeit von Bewilligungen – was Personalplanern ermöglicht, Monate im Voraus zu entscheiden, ob sie lokal rekrutieren, bestehende Mitarbeitende versetzen oder Projekte auslagern. Gleichzeitig erhöht das System die Anforderungen an die strategische Planung: Unternehmen, die ihren Bedarf unterschätzen, könnten bis zum Folgejahr leer ausgehen. Migrationsberater empfehlen Firmen, bevorstehende Projekte genau zu planen und „Kontingent-Absicherungsstrategien“ wie gestaffelte Starttermine einzuplanen.
Über die Kontingente hinaus schreibt das Gesetz bis 2027 die vollständige biometrische Erfassung – vier Fingerabdrücke und ein Live-Gesichtsbild – an allen Schweizer Landgrenzen vor und erweitert damit die bereits an Flughäfen eingesetzte Technologie des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES). Die Grenzwartezeiten für die 350.000 italienischen und französischen Grenzgänger könnten zunächst steigen, wobei das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit spezielle „Ticino-Express-Spuren“ an den meistfrequentierten Kontrollstellen plant.
Die Reform beschleunigt zudem die Asylverfahren von 140 auf 90 Tage, was das Justizministerium als Kostenersparnis bei Unterkünften wertet, während NGOs befürchten, dass dadurch die rechtsstaatlichen Verfahren beeinträchtigt werden könnten. Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, sodass Arbeitgeber etwa sieben Monate Zeit haben, ihre Mobilitätspolitik und Bewerbermanagementsysteme anzupassen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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