
Das französische Innenministerium bestätigte am 14. Dezember, dass ab dem 1. Januar 2026 die meisten Nicht-EU-Bürger, die länger als ein Jahr in Frankreich bleiben möchten, eine neue, staatlich organisierte „examen civique“ bestehen müssen. Die Maßnahme, die bereits im Juli im Amtsblatt veröffentlicht wurde und nun in die finale Umsetzungsphase eintritt, gilt für Erstantragsteller der vierjährigen carte de séjour pluriannuelle, der zehnjährigen carte de résident sowie für alle Einbürgerungsfälle. Inhaber von Kurzzeitvisa und Studierende, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis verlängern, sind davon nicht betroffen.
Die Prüfung ist das Herzstück des Einwanderungs- und Integrationsgesetzes von Januar 2024, das die französische Politik von diskretionären Interviews hin zu messbaren Sprach- und Staatsbürgerkundestandards verlagert hat. Die Kandidaten müssen Französisch auf dem Niveau A2 mündlich beherrschen und einen 30-Fragen-Multiple-Choice-Test zu französischer Geschichte, Werten und Verwaltungsleben bestehen. Die vom französischen Amt für Einwanderung und Integration (OFII) angebotenen Schulungsmodule sind kostenlos, aber verpflichtend; Online-Probetests sind bereits auf einem neu eingerichteten Ministeriumsportal verfügbar.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ergeben sich praktische Folgen. Während die Verlängerung bestehender Mehrjahresgenehmigungen weitgehend automatisch bleibt, müssen Erstübertragene und Neueinstellungen, die nach dem 1. Januar 2026 ankommen, die Prüfung frühzeitig planen – die aktuellen Rückstände bei den Präfekturen führen bereits jetzt dazu, dass in Paris und Lyon Termine für die Prüfung bis zu drei Monate im Voraus ausgebucht sind. Arbeitgeber, die „Passeport Talent“-Übertragene oder Inhaber der EU-Blauen Karte unterstützen, sollten daher mehr Vorlaufzeit in die Umzugsplanung einrechnen und die Betroffenen darauf hinweisen, dass ein Nichtbestehen der Prüfung die Familienzusammenführungsvisa gefährden könnte.
Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass die Änderung Frankreich an Nachbarländer wie Deutschland und die Niederlande angleicht, die ebenfalls Sprach- und Staatsbürgerkundetests für langfristige Aufenthaltsstatus verlangen. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die administrative Unsicherheit für rund drei Millionen ausländische Bewohner mit vorläufigen Dokumenten verlängern könnte. NGOs fordern zusätzliche Mittel, damit die Präfekturen die Prüfungen landesweit anbieten können, anstatt die Kapazitäten auf Großstädte zu konzentrieren. Das Innenministerium gibt an, für 2026 zusätzlich 18 Millionen Euro bereitgestellt zu haben.
Für globale Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Alle Mitarbeitenden, die einen Einsatz von über einem Jahr planen und noch keinen ersten Mehrjahresaufenthaltstitel beantragt haben, sollten dies bis zum 31. Dezember 2025 tun, solange die bisher geltenden, weniger strengen Regeln noch gelten. HR-Teams sollten zudem die langfristigen ausländischen Mitarbeitenden im Unternehmen überprüfen, diejenigen identifizieren, die 2026 die neue Prüfung ablegen müssen, und gegebenenfalls Zeit für bezahltes Lernen oder Sprachcoaching einplanen.
Die Prüfung ist das Herzstück des Einwanderungs- und Integrationsgesetzes von Januar 2024, das die französische Politik von diskretionären Interviews hin zu messbaren Sprach- und Staatsbürgerkundestandards verlagert hat. Die Kandidaten müssen Französisch auf dem Niveau A2 mündlich beherrschen und einen 30-Fragen-Multiple-Choice-Test zu französischer Geschichte, Werten und Verwaltungsleben bestehen. Die vom französischen Amt für Einwanderung und Integration (OFII) angebotenen Schulungsmodule sind kostenlos, aber verpflichtend; Online-Probetests sind bereits auf einem neu eingerichteten Ministeriumsportal verfügbar.
Für Mobility-Teams in Unternehmen ergeben sich praktische Folgen. Während die Verlängerung bestehender Mehrjahresgenehmigungen weitgehend automatisch bleibt, müssen Erstübertragene und Neueinstellungen, die nach dem 1. Januar 2026 ankommen, die Prüfung frühzeitig planen – die aktuellen Rückstände bei den Präfekturen führen bereits jetzt dazu, dass in Paris und Lyon Termine für die Prüfung bis zu drei Monate im Voraus ausgebucht sind. Arbeitgeber, die „Passeport Talent“-Übertragene oder Inhaber der EU-Blauen Karte unterstützen, sollten daher mehr Vorlaufzeit in die Umzugsplanung einrechnen und die Betroffenen darauf hinweisen, dass ein Nichtbestehen der Prüfung die Familienzusammenführungsvisa gefährden könnte.
Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass die Änderung Frankreich an Nachbarländer wie Deutschland und die Niederlande angleicht, die ebenfalls Sprach- und Staatsbürgerkundetests für langfristige Aufenthaltsstatus verlangen. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die administrative Unsicherheit für rund drei Millionen ausländische Bewohner mit vorläufigen Dokumenten verlängern könnte. NGOs fordern zusätzliche Mittel, damit die Präfekturen die Prüfungen landesweit anbieten können, anstatt die Kapazitäten auf Großstädte zu konzentrieren. Das Innenministerium gibt an, für 2026 zusätzlich 18 Millionen Euro bereitgestellt zu haben.
Für globale Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Alle Mitarbeitenden, die einen Einsatz von über einem Jahr planen und noch keinen ersten Mehrjahresaufenthaltstitel beantragt haben, sollten dies bis zum 31. Dezember 2025 tun, solange die bisher geltenden, weniger strengen Regeln noch gelten. HR-Teams sollten zudem die langfristigen ausländischen Mitarbeitenden im Unternehmen überprüfen, diejenigen identifizieren, die 2026 die neue Prüfung ablegen müssen, und gegebenenfalls Zeit für bezahltes Lernen oder Sprachcoaching einplanen.
Quelle: Medi1 News
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