
Treffen in Brüssel am 8. und 9. Dezember 2025: Der Rat für Justiz und Inneres (JHA) erzielte eine lang erwartete politische Einigung zu drei miteinander verknüpften Migrationsgesetzen: einer überarbeiteten Rückführungsverordnung, einer Liste sicherer Herkunftsländer sowie Änderungen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern, Asylanträge als unzulässig abzulehnen, wenn Schutz in einem „sicheren Drittstaat“ hätte gesucht werden können.
Das von der dänischen Präsidentschaft vorangetriebene Paket soll das seit langem bestehende Problem lösen, dass nur rund 20 % der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich aus dem EU-Gebiet abgeschoben werden. Nach den neuen Regeln wird eine gemeinsame EU-Rückkehranordnung nationale Entscheidungen begleiten, sodass jeder Schengen-Staat die Anordnung eines anderen ohne neues Verfahren vollstrecken kann. Die Reformen verpflichten Migranten zudem zur Mitwirkung – etwa durch Vorlage von Fingerabdrücken und Reisedokumenten – andernfalls droht eine bis zu 12-monatige Inhaftierung.
Für Belgien, dessen Bundesamt für Asyl im Jahr 2024 mit 37.000 Anträgen einen Rekord verzeichnete, könnten schnellere Rückführungen die Überfüllung der Aufnahmeeinrichtungen verringern und die umstrittene Praxis, Asylsuchende in Hotels unterzubringen, reduzieren. Die belgische Staatssekretärin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, begrüßte die Einigung und erklärte, sie „entspreche unserem nationalen Ziel, das Asylsystem durch eine schnelle Rückkehr der Schutzbedürftigen ohne Anspruch wieder glaubwürdig zu machen.“
Der Rat billigte zudem eine erweiterte Liste sicherer Herkunftsländer – darunter Bangladesch, Ägypten und Tunesien – sowie aktualisierte Kriterien für die Einstufung sicherer Drittstaaten. Dies gibt dem belgischen Asylamt mehr Spielraum, Anträge von Staatsangehörigen dieser Länder abzulehnen oder Antragsteller an als sicher eingestufte Partnerstaaten zu überstellen.
Akteure im Bereich der Arbeitsmobilität sollten die Umsetzungsfristen genau beobachten. Obwohl die Reformen vor allem auf irreguläre Migration abzielen, könnte die erweiterte Definition sicherer Länder Auswirkungen auf Visapolitik und Transitregelungen haben, was kurzfristige Entsendungen und Auftragnehmer aus den neu gelisteten Staaten betreffen könnte. Die abschließenden Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden Anfang 2026 erwartet, die Verordnung soll Mitte 2027 in Kraft treten.
Das von der dänischen Präsidentschaft vorangetriebene Paket soll das seit langem bestehende Problem lösen, dass nur rund 20 % der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich aus dem EU-Gebiet abgeschoben werden. Nach den neuen Regeln wird eine gemeinsame EU-Rückkehranordnung nationale Entscheidungen begleiten, sodass jeder Schengen-Staat die Anordnung eines anderen ohne neues Verfahren vollstrecken kann. Die Reformen verpflichten Migranten zudem zur Mitwirkung – etwa durch Vorlage von Fingerabdrücken und Reisedokumenten – andernfalls droht eine bis zu 12-monatige Inhaftierung.
Für Belgien, dessen Bundesamt für Asyl im Jahr 2024 mit 37.000 Anträgen einen Rekord verzeichnete, könnten schnellere Rückführungen die Überfüllung der Aufnahmeeinrichtungen verringern und die umstrittene Praxis, Asylsuchende in Hotels unterzubringen, reduzieren. Die belgische Staatssekretärin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, begrüßte die Einigung und erklärte, sie „entspreche unserem nationalen Ziel, das Asylsystem durch eine schnelle Rückkehr der Schutzbedürftigen ohne Anspruch wieder glaubwürdig zu machen.“
Der Rat billigte zudem eine erweiterte Liste sicherer Herkunftsländer – darunter Bangladesch, Ägypten und Tunesien – sowie aktualisierte Kriterien für die Einstufung sicherer Drittstaaten. Dies gibt dem belgischen Asylamt mehr Spielraum, Anträge von Staatsangehörigen dieser Länder abzulehnen oder Antragsteller an als sicher eingestufte Partnerstaaten zu überstellen.
Akteure im Bereich der Arbeitsmobilität sollten die Umsetzungsfristen genau beobachten. Obwohl die Reformen vor allem auf irreguläre Migration abzielen, könnte die erweiterte Definition sicherer Länder Auswirkungen auf Visapolitik und Transitregelungen haben, was kurzfristige Entsendungen und Auftragnehmer aus den neu gelisteten Staaten betreffen könnte. Die abschließenden Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden Anfang 2026 erwartet, die Verordnung soll Mitte 2027 in Kraft treten.
Quelle: Council of the European Union