
Der Stadtrat von Brüssel hat bestätigt, dass ab Anfang 2026 das Radfahren und Fahren mit E-Scootern in der 18.000 m² großen Fußgängerzone „Piétonnier“ zwischen 11:00 und 04:00 Uhr verboten wird. Diese Maßnahme folgt auf ein zehnjähriges Experiment, bei dem gemischter Verkehr in einer der größten autofreien Zonen Europas erlaubt war. Die Mobilitätsstadträtin Anaïs Maes erklärte, dass die Beschwerden zur Sicherheit von Fußgängern – insbesondere von älteren Menschen und Familien – trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 6 km/h für Radfahrer stetig zugenommen hätten.
Fahrrad- und Verkehrssicherheitsorganisationen kritisieren die Entscheidung als „gefährlich und absurd“. In einem offenen Brief argumentieren sie, dass die von der Stadt vorgeschlagene Umleitung über drei Straßen Radfahrer auf stark befahrene Bus- und Reisebuskorridore ohne geschützte Radwege zwinge. Aktivisten warnen, dass Kinder und Lieferfahrer einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt seien, und fordern stattdessen einen separaten Radweg durch die Fußgängerzone.
Für Arbeitgeber mit Fahrrad-zur-Arbeit-Programmen oder Lieferflotten für die letzte Meile wird das Verbot die Routenplanung im dicht bebauten historischen Zentrum Brüssels erschweren. Unternehmen müssen möglicherweise längere Lieferzeiten einplanen oder auf Lastenräder umsteigen, die vor 11:00 Uhr fahren dürfen. Auch touristische Gruppen müssen ihre Routen anpassen, da geführte Radtouren in der Zone absteigen oder umgeleitet werden müssen.
Stadtplaner in ganz Europa beobachten die Entwicklung aufmerksam. Die belgische Hauptstadt galt bisher als Vorbild für das „Shared-Space“-Konzept; die teilweise Rücknahme zeigt die wachsenden Spannungen zwischen Mikromobilität und Fußgängerschutz. Die endgültigen Details zur Umsetzung – einschließlich der Höhe der Bußgelder – sollen im ersten Quartal 2026 vom Stadtrat beschlossen werden.
Fahrrad- und Verkehrssicherheitsorganisationen kritisieren die Entscheidung als „gefährlich und absurd“. In einem offenen Brief argumentieren sie, dass die von der Stadt vorgeschlagene Umleitung über drei Straßen Radfahrer auf stark befahrene Bus- und Reisebuskorridore ohne geschützte Radwege zwinge. Aktivisten warnen, dass Kinder und Lieferfahrer einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt seien, und fordern stattdessen einen separaten Radweg durch die Fußgängerzone.
Für Arbeitgeber mit Fahrrad-zur-Arbeit-Programmen oder Lieferflotten für die letzte Meile wird das Verbot die Routenplanung im dicht bebauten historischen Zentrum Brüssels erschweren. Unternehmen müssen möglicherweise längere Lieferzeiten einplanen oder auf Lastenräder umsteigen, die vor 11:00 Uhr fahren dürfen. Auch touristische Gruppen müssen ihre Routen anpassen, da geführte Radtouren in der Zone absteigen oder umgeleitet werden müssen.
Stadtplaner in ganz Europa beobachten die Entwicklung aufmerksam. Die belgische Hauptstadt galt bisher als Vorbild für das „Shared-Space“-Konzept; die teilweise Rücknahme zeigt die wachsenden Spannungen zwischen Mikromobilität und Fußgängerschutz. Die endgültigen Details zur Umsetzung – einschließlich der Höhe der Bußgelder – sollen im ersten Quartal 2026 vom Stadtrat beschlossen werden.
Quelle: The Guardian
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