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Reform des Arbeitsuchenden-Services: Verpflichtungen für ausländische Fachkräfte ab Januar 2026 neu geregelt

Dez. 21, 2025
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Reform des Arbeitsuchenden-Services: Verpflichtungen für ausländische Fachkräfte ab Januar 2026 neu geregelt
Spät am 17. Dezember 2025 verabschiedete das finnische Eduskunta das TYKE-Reformgesetz, das die öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste grundlegend neu gestaltet. Obwohl das Gesetz für alle Arbeitssuchenden gilt, betreffen mehrere Bestimmungen insbesondere neu zugewanderte Personen und Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen. Ab dem 1. Januar 2026 verschiebt sich das verpflichtende „Erstgespräch“ von fünf auf zehn Arbeitstage nach der Anmeldung, und feste monatliche Kontrolltermine werden durch bedarfsorientierte Gespräche ersetzt.

Das Versäumnis dieser neuen, flexibleren Termine kann zu schnelleren Leistungskürzungen führen, was Befürchtungen weckt, dass nicht-finnischsprachige Personen Benachrichtigungen übersehen könnten. Teilzeitbeschäftigte – darunter viele internationale Studierende und mitziehende Ehepartner – müssen nun geeignete Vollzeitstellen annehmen, andernfalls drohen Kürzungen des Arbeitslosengeldes.

Reform des Arbeitsuchenden-Services: Verpflichtungen für ausländische Fachkräfte ab Januar 2026 neu geregelt


Operativ übernehmen künftig die Kommunen statt des zentralen TE-Amts die vordere Verantwortung, was bedeutet, dass die Abläufe in Helsinki, Tampere und Oulu unterschiedlich sein können. Unternehmen, die landesweite Mobilitätsprogramme betreuen, müssen daher mit mehreren Stadtbehörden zusammenarbeiten, um Integrationspläne und Sprachkursgutscheine für ihre Mitarbeitenden zu sichern.

Die Reform ist an die Vorgaben des EU-Wiederaufbau- und Resilienzfonds gekoppelt; Kommunen, die die neuen Vermittlungsziele nicht erreichen, drohen finanzielle Sanktionen. Dies schürt Befürchtungen, dass sie „leicht vermittelbare“ Arbeitssuchende gegenüber hochqualifizierten, aber sprachlich herausgeforderten Migranten bevorzugen könnten.

Personalabteilungen sollten neu eingestellte Mitarbeitende über die verschärften Regeln informieren, sicherstellen, dass die Kontaktdaten im Arbeitsamtsportal aktuell sind, und eine Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, die Widersprüche gegen Leistungskürzungen abdeckt.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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