
Neue Zahlen, die das Innenministerium am 23. Dezember veröffentlichte und die Le Monde als Erste analysierte, zeigen, dass Frankreich zwischen Januar und September 2025 nur 11.012 „admissions exceptionnelles au séjour“ (AES) genehmigte – deutlich weniger als die 19.001 im gleichen Zeitraum 2024. Dieser Rückgang folgt auf die sogenannte Retailleau-Rundverfügung vom Januar, die die Aufenthaltsdauer für undokumentierte Migranten von fünf auf sieben Jahre anhob und verpflichtende Französischtests einführte.
Arbeitsmarktregulierungen, die früher eine schnelle Lösung für Reinigungskräfte, Pflegepersonal und Küchenmitarbeiter boten, sind nahezu zum Erliegen gekommen: Unter dem im vergangenen Jahr eingeführten separaten „Fachkräftemangel“-Programm wurden nur 702 Genehmigungen erteilt. Präfekten wird nun angewiesen, bei Ablehnung eines AES-Antrags automatisch eine Ausreisepflicht (Obligation de Quitter le Territoire Français, OQTF) zu verhängen, was die rechtlichen Risiken für Antragsteller und Arbeitgeber erhöht.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies eine strengere Kontrolle von Subunternehmern in Branchen wie Logistik, Gastronomie und Bauwesen. Bereits ein einziger undokumentierter Mitarbeiter kann nun Bußgelder von bis zu 18.750 Euro nach den geänderten CESEDA-Vorschriften sowie Reputationsschäden bei öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen. Mobilitätsteams sollten die Einhaltung der Vorschriften bei Lieferanten prüfen, Arbeitsberechtigungen kontrollieren und längere Vorlaufzeiten für interne Statusänderungen einplanen.
Gewerkschaften und NGOs werfen der Regierung vor, eine „Abschiebefalle“ zu schaffen, die berechtigte Migranten von Anträgen abschreckt. Das Innenministerium entgegnet, die Rundverfügung stelle das öffentliche Vertrauen wieder her, indem sie „Papierbetrug“ beendet und die Verfahren in den Präfekturen vereinheitlicht. Eine parlamentarische Überprüfung ist für März 2026 geplant; Wirtschaftsverbände setzen sich für klarere, landesweite Bearbeitungsfristen ein.
Arbeitsmarktregulierungen, die früher eine schnelle Lösung für Reinigungskräfte, Pflegepersonal und Küchenmitarbeiter boten, sind nahezu zum Erliegen gekommen: Unter dem im vergangenen Jahr eingeführten separaten „Fachkräftemangel“-Programm wurden nur 702 Genehmigungen erteilt. Präfekten wird nun angewiesen, bei Ablehnung eines AES-Antrags automatisch eine Ausreisepflicht (Obligation de Quitter le Territoire Français, OQTF) zu verhängen, was die rechtlichen Risiken für Antragsteller und Arbeitgeber erhöht.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies eine strengere Kontrolle von Subunternehmern in Branchen wie Logistik, Gastronomie und Bauwesen. Bereits ein einziger undokumentierter Mitarbeiter kann nun Bußgelder von bis zu 18.750 Euro nach den geänderten CESEDA-Vorschriften sowie Reputationsschäden bei öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen. Mobilitätsteams sollten die Einhaltung der Vorschriften bei Lieferanten prüfen, Arbeitsberechtigungen kontrollieren und längere Vorlaufzeiten für interne Statusänderungen einplanen.
Gewerkschaften und NGOs werfen der Regierung vor, eine „Abschiebefalle“ zu schaffen, die berechtigte Migranten von Anträgen abschreckt. Das Innenministerium entgegnet, die Rundverfügung stelle das öffentliche Vertrauen wieder her, indem sie „Papierbetrug“ beendet und die Verfahren in den Präfekturen vereinheitlicht. Eine parlamentarische Überprüfung ist für März 2026 geplant; Wirtschaftsverbände setzen sich für klarere, landesweite Bearbeitungsfristen ein.
Quelle: Le Monde / VisaHQ analysis