
Die italienische Regierung hat schnell gehandelt, um die nationalen Regelungen an die jüngste Entscheidung der EU anzupassen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor Russlands Invasion in der Ukraine fliehen, zu verlängern. Ein im Amtsblatt am 31. Dezember 2025 veröffentlichter Dekret-Gesetz (DL 201/2025) ermöglicht es den rund 60.000 derzeit in Italien registrierten Ukrainern, ihre Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch: Die Inhaber müssen vor Ablauf ihrer aktuellen Karte am 4. März 2026 einen Antrag bei der örtlichen Polizeidienststelle (Questura) stellen. Gebühren entfallen, und Termine können online gebucht werden. Für Unternehmen besonders wichtig: Das Dekret erlaubt weiterhin die Umwandlung von temporären Schutzgenehmigungen in reguläre Arbeitserlaubnisse, sodass Arbeitgeber ukrainische Fachkräfte einstellen können, ohne die jährliche Einwanderungsquote zu belasten. Die umgewandelten Genehmigungen sind nun zwei Jahre statt eines Jahres gültig, was den Verwaltungsaufwand für Personalabteilungen reduziert.
Die italienischen Regionen wurden angewiesen, die Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen bis 2026 aufrechtzuerhalten, darunter Sprachkurse und die beschleunigte Anerkennung von Gesundheitsberufen. Ein früheres Zivilschutzdekret verlängert die Erlaubnis für ukrainische Ärzte und Pflegekräfte, bis zum 31. Dezember 2025 in Italien zu arbeiten, was den Personalmangel in öffentlichen Krankenhäusern lindert.
Für Mobility-Manager in Unternehmen ist die Botschaft klar: Ukrainische Entsandte können mindestens ein weiteres Jahr in Italien bleiben und arbeiten, ohne den regulären Visaprozess durchlaufen zu müssen. Arbeitgeber sollten jedoch die Wartezeiten bei den lokalen Questuren – insbesondere in Mailand und Rom – im Auge behalten, da Termine dort knapp sind. Es wird empfohlen, die Verlängerungsanträge bis Mitte Februar einzureichen und die Mitarbeitenden bei der Beschaffung aktueller Nachweise zu Wohnsitz und Beschäftigung zu unterstützen.
Rechtsanwälte weisen zudem darauf hin, dass das neue Dekret die Reisebestimmungen verschärft: Inhaber des temporären Schutzes dürfen sich innerhalb von 180 Tagen höchstens 90 Tage außerhalb Italiens aufhalten, andernfalls droht die Nichtverlängerung der Genehmigung. Die Personalabteilungen sollten Reisende entsprechend informieren und grenzüberschreitende Aufenthalte dokumentieren.
Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch: Die Inhaber müssen vor Ablauf ihrer aktuellen Karte am 4. März 2026 einen Antrag bei der örtlichen Polizeidienststelle (Questura) stellen. Gebühren entfallen, und Termine können online gebucht werden. Für Unternehmen besonders wichtig: Das Dekret erlaubt weiterhin die Umwandlung von temporären Schutzgenehmigungen in reguläre Arbeitserlaubnisse, sodass Arbeitgeber ukrainische Fachkräfte einstellen können, ohne die jährliche Einwanderungsquote zu belasten. Die umgewandelten Genehmigungen sind nun zwei Jahre statt eines Jahres gültig, was den Verwaltungsaufwand für Personalabteilungen reduziert.
Die italienischen Regionen wurden angewiesen, die Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen bis 2026 aufrechtzuerhalten, darunter Sprachkurse und die beschleunigte Anerkennung von Gesundheitsberufen. Ein früheres Zivilschutzdekret verlängert die Erlaubnis für ukrainische Ärzte und Pflegekräfte, bis zum 31. Dezember 2025 in Italien zu arbeiten, was den Personalmangel in öffentlichen Krankenhäusern lindert.
Für Mobility-Manager in Unternehmen ist die Botschaft klar: Ukrainische Entsandte können mindestens ein weiteres Jahr in Italien bleiben und arbeiten, ohne den regulären Visaprozess durchlaufen zu müssen. Arbeitgeber sollten jedoch die Wartezeiten bei den lokalen Questuren – insbesondere in Mailand und Rom – im Auge behalten, da Termine dort knapp sind. Es wird empfohlen, die Verlängerungsanträge bis Mitte Februar einzureichen und die Mitarbeitenden bei der Beschaffung aktueller Nachweise zu Wohnsitz und Beschäftigung zu unterstützen.
Rechtsanwälte weisen zudem darauf hin, dass das neue Dekret die Reisebestimmungen verschärft: Inhaber des temporären Schutzes dürfen sich innerhalb von 180 Tagen höchstens 90 Tage außerhalb Italiens aufhalten, andernfalls droht die Nichtverlängerung der Genehmigung. Die Personalabteilungen sollten Reisende entsprechend informieren und grenzüberschreitende Aufenthalte dokumentieren.
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