
Winterwetter im Zusammenhang mit Sturm Goretti führte am 8. und 9. Januar zu etwa 100 Flugausfällen am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle und 40 am Flughafen Orly, während zahlreiche weitere Flüge verspätet starteten, da sich die Enteisungsschlangen verlängerten. Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) setzte zusätzliche Räumteams ein, warnte die Fluggesellschaften jedoch vor fortlaufenden Slot-Reduzierungen, bis die Start- und Landebahnen vollständig geräumt sind.
Langstreckenanbieter wie Air France und Delta verschoben ihre Abflüge in die USA, während easyJet und Transavia mehrere Kurzstreckenflüge absagten. Verpasste Anschlussflüge führten dazu, dass Transitpassagiere über Nacht festsitzen mussten, was die Kapazitäten der Hotels rund um die Flughäfen stark beanspruchte.
Die Verbraucherrechtsorganisation AirHelp erinnerte Reisende daran, dass „außergewöhnliche Umstände“ wie Schneefall zwar eine Entschädigung nach der EU-Verordnung EC 261 ausschließen, Passagiere jedoch Anspruch auf Betreuung haben: Mahlzeiten nach zwei Stunden Wartezeit, Unterkunft bei notwendiger Übernachtung sowie Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter versetzen, wurden aufgefordert, zu prüfen, ob Visa, ETIAS-Befreiungen und temporäre Unterkunftsbuchungen für die neuen Reisedaten weiterhin gültig sind.
Alternative Bodentransporte funktionierten besser: Die RER B verkehrte alle 15 Minuten, und der TGV Air nahm gestörte Passagiere zwischen Paris und Lyon auf, wenn auch mit reduzierter Frequenz. Geschäftsreisemanager rieten Mitarbeitern, Quittungen für Taxis und Mahlzeiten aufzubewahren, die nicht von den Fluggesellschaften übernommen wurden, da diese später erstattet werden können.
Die Störung verdeutlicht den Wert flexibler Buchungsbedingungen und Echtzeit-Reiserisikowarnungen – besonders in der zunehmend unbeständigen Wintersaison in Frankreich.
Langstreckenanbieter wie Air France und Delta verschoben ihre Abflüge in die USA, während easyJet und Transavia mehrere Kurzstreckenflüge absagten. Verpasste Anschlussflüge führten dazu, dass Transitpassagiere über Nacht festsitzen mussten, was die Kapazitäten der Hotels rund um die Flughäfen stark beanspruchte.
Die Verbraucherrechtsorganisation AirHelp erinnerte Reisende daran, dass „außergewöhnliche Umstände“ wie Schneefall zwar eine Entschädigung nach der EU-Verordnung EC 261 ausschließen, Passagiere jedoch Anspruch auf Betreuung haben: Mahlzeiten nach zwei Stunden Wartezeit, Unterkunft bei notwendiger Übernachtung sowie Umbuchungs- oder Erstattungsoptionen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter versetzen, wurden aufgefordert, zu prüfen, ob Visa, ETIAS-Befreiungen und temporäre Unterkunftsbuchungen für die neuen Reisedaten weiterhin gültig sind.
Alternative Bodentransporte funktionierten besser: Die RER B verkehrte alle 15 Minuten, und der TGV Air nahm gestörte Passagiere zwischen Paris und Lyon auf, wenn auch mit reduzierter Frequenz. Geschäftsreisemanager rieten Mitarbeitern, Quittungen für Taxis und Mahlzeiten aufzubewahren, die nicht von den Fluggesellschaften übernommen wurden, da diese später erstattet werden können.
Die Störung verdeutlicht den Wert flexibler Buchungsbedingungen und Echtzeit-Reiserisikowarnungen – besonders in der zunehmend unbeständigen Wintersaison in Frankreich.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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