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Italien genehmigt Entwurf für 90-Tage-„Einzelgenehmigung“ bei Anträgen auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Jan. 22, 2026
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Italien genehmigt Entwurf für 90-Tage-„Einzelgenehmigung“ bei Anträgen auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Italien hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger im Land zu vereinfachen. Auf seiner 156. Sitzung am 20. Januar 2026 hat der Ministerrat in erster Lesung ein Gesetzesdekret gebilligt, das die EU-Richtlinie 2024/1233 umsetzt und eine einheitliche, kombinierte Antragstellung für Aufenthalt und Arbeitserlaubnis („permesso unico“) schafft.

Bestätigt das Parlament den Text in den kommenden Wochen, können Arbeitgeber künftig eine einzige digitale Akte einreichen, anstatt separate Anträge für Nulla Osta, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsamt zu stellen. Die Ministerien für Inneres, Arbeit und Europäische Angelegenheiten betonen, dass das gesamte Verfahren innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein muss (heute kann es sechs Monate oder länger dauern). Die Behörden werden Daten über eine gemeinsame Plattform austauschen und sowohl den Sponsor als auch den Arbeitnehmer in Echtzeit informieren. Das Dekret verpflichtet Arbeitgeber zudem, jede offizielle Mitteilung an den ausländischen Mitarbeiter weiterzuleiten, was die Transparenz erhöht und dem Entsandten ermöglicht, den Vorgang auch aus dem Ausland direkt zu verfolgen.

Italien genehmigt Entwurf für 90-Tage-„Einzelgenehmigung“ bei Anträgen auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis


Mobilitätsmanager werden zwei weitere Neuerungen begrüßen: Erstens kann ein Arbeitnehmer mit einem bestehenden Single Permit während der Gültigkeit des Permits den Arbeitgeber oder den Sektor wechseln, indem er dies einfach der Einwanderungsstelle meldet – ein bürokratischer Aufwand entfällt, wenn ein Entsandter befördert oder versetzt wird. Zweitens führt eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit von bis zu drei Monaten nicht mehr automatisch zum Widerruf der Erlaubnis, was ausländischen Fachkräften Zeit gibt, eine neue Stelle zu finden, und das Risiko von Überziehungen verringert.

Für Unternehmen, die auf Nicht-EU-Spezialisten angewiesen sind, schafft die gesetzliche Frist von 90 Tagen einen planbaren Einstellungszeitraum, der in globale Mobilitätsstrategien und die Planung von entsandten Mitarbeitern integriert werden kann. Einwanderungsberater rechnen mit einem Anstieg der Anträge, sobald das Dekret voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft tritt, und empfehlen HR-Teams, jetzt ihre Dokumenten-Checklisten zu überprüfen – insbesondere die Gültigkeit biometrischer Pässe, den Nachweis der Unterkunft und die Mindestgehaltsgrenzen, die weiterhin an das jährliche Flussi-Quotendekret gekoppelt sind.

Praktisch werden die Konsulate ein einheitliches nationales Visum ausstellen, das zugleich als Arbeitserlaubnis gilt, und die örtlichen Polizeipräsidien (Questure) werden bei Ankunft eine kombinierte elektronische Erlaubnis ausgeben. Obwohl das neue System die Quotenbeschränkungen Italiens nicht abschafft, verspricht es, den Weg zu italienischen Entsendungen schneller und nutzerfreundlicher zu gestalten und das Land dem von der EU-Digitalregierung angestrebten „Once-Only“-Prinzip näherzubringen.
Quelle: Agenpress

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