
Der Ausschuss für politische Institutionen des Nationalrats in der Schweiz hat am 24. Januar 2026 einen Rückschlag für Befürworter einer schnelleren Einbürgerung erlitten. Mit 17 zu 8 Stimmen empfahl der Ausschuss dem gesamten Nationalrat, die Volksinitiative „Für moderne Bürgerrechte (Demokratie-Initiative)“ abzulehnen. Diese Initiative will, dass der Bund statt der Kantone allein über die Staatsbürgerschaft entscheidet und den meisten ausländischen Bewohnern bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Einbürgerung ermöglicht.
Die Initianten argumentieren, dass das aktuelle Einbürgerungssystem in der Schweiz teuer, unberechenbar und veraltet sei. Derzeit müssen Ausländer in der Regel zehn Jahre wohnen, kantonale Sprach- und Integrationsprüfungen bestehen und Zustimmungen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene einholen. Da jeder Kanton eigene Gebühren und Verfahren festlegt, variieren die Kosten von einigen hundert bis zu mehreren tausend Schweizer Franken, und die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich. Reformbefürworter kritisieren, dass dieses Flickwerk global mobile Talente abschreckt, die sich und ihre Unternehmen langfristig in der Schweiz ansiedeln könnten.
Die Mehrheit im Ausschuss entgegnete, dass die Staatsbürgerschaft eine Frage der regionalen Souveränität sei, die in der Bundesverfassung verankert ist. Kritiker der Initiative halten die fünfjährige Wartezeit zudem für zu kurz, um eine nachhaltige Integration und Kenntnis des schweizerischen Gemeinwesens nachzuweisen. Sie befürchten, dass eine abrupte Änderung zu einem Ansturm von Anträgen führen könnte, der die Migrationsämter überfordert und in einem Land, in dem Einwanderung ein sensibles Thema bleibt, politischen Gegenwind auslöst.
Für Arbeitgeber und Manager globaler Mobilität signalisiert die Abstimmung, dass ein schneller Weg zur Staatsbürgerschaft in naher Zukunft unwahrscheinlich ist. Hochqualifizierte ausländische Mitarbeitende werden daher weiterhin mindestens ein Jahrzehnt auf die Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen angewiesen sein, bevor sie die Reisefreiheit und den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt genießen können, die ein Schweizer Pass bietet. Personalabteilungen sollten Expat-Einsätze weiterhin nach den bestehenden B- und C-Bewilligungsfristen planen und die Entsandten klar über die Hürden einer dauerhaften Niederlassung informieren.
Der gesamte Nationalrat wird die Initiative im Frühjahr weiter diskutieren. Sofern sich die parlamentarische Stimmung nicht ändert, rechnen Beobachter damit, dass der Vorschlag letztlich in einem landesweiten Referendum entschieden wird – ein Prozess, der eine Reform frühestens 2027 oder später möglich macht.
Die Initianten argumentieren, dass das aktuelle Einbürgerungssystem in der Schweiz teuer, unberechenbar und veraltet sei. Derzeit müssen Ausländer in der Regel zehn Jahre wohnen, kantonale Sprach- und Integrationsprüfungen bestehen und Zustimmungen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene einholen. Da jeder Kanton eigene Gebühren und Verfahren festlegt, variieren die Kosten von einigen hundert bis zu mehreren tausend Schweizer Franken, und die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich. Reformbefürworter kritisieren, dass dieses Flickwerk global mobile Talente abschreckt, die sich und ihre Unternehmen langfristig in der Schweiz ansiedeln könnten.
Die Mehrheit im Ausschuss entgegnete, dass die Staatsbürgerschaft eine Frage der regionalen Souveränität sei, die in der Bundesverfassung verankert ist. Kritiker der Initiative halten die fünfjährige Wartezeit zudem für zu kurz, um eine nachhaltige Integration und Kenntnis des schweizerischen Gemeinwesens nachzuweisen. Sie befürchten, dass eine abrupte Änderung zu einem Ansturm von Anträgen führen könnte, der die Migrationsämter überfordert und in einem Land, in dem Einwanderung ein sensibles Thema bleibt, politischen Gegenwind auslöst.
Für Arbeitgeber und Manager globaler Mobilität signalisiert die Abstimmung, dass ein schneller Weg zur Staatsbürgerschaft in naher Zukunft unwahrscheinlich ist. Hochqualifizierte ausländische Mitarbeitende werden daher weiterhin mindestens ein Jahrzehnt auf die Verlängerung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen angewiesen sein, bevor sie die Reisefreiheit und den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt genießen können, die ein Schweizer Pass bietet. Personalabteilungen sollten Expat-Einsätze weiterhin nach den bestehenden B- und C-Bewilligungsfristen planen und die Entsandten klar über die Hürden einer dauerhaften Niederlassung informieren.
Der gesamte Nationalrat wird die Initiative im Frühjahr weiter diskutieren. Sofern sich die parlamentarische Stimmung nicht ändert, rechnen Beobachter damit, dass der Vorschlag letztlich in einem landesweiten Referendum entschieden wird – ein Prozess, der eine Reform frühestens 2027 oder später möglich macht.
Quelle: SWI swissinfo.ch