
Swiss International Air Lines (SWISS) verschärft die Regeln für Lithium-Batterien: Ab dem 15. Januar 2026 dürfen Passagiere während aller Flugphasen keine Powerbanks mehr nutzen oder aufladen. Die neue Richtlinie – am 25. Januar vom Branchenportal Travel & Tour World bestätigt – bringt die Fluggesellschaft in Einklang mit den Sicherheitsvorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und entspricht bereits bestehenden Beschränkungen zahlreicher asiatischer und nahöstlicher Airlines.
Nach den überarbeiteten Bestimmungen dürfen Reisende weiterhin bis zu zwei externe Akkupacks im Handgepäck mitführen, diese müssen jedoch ausgeschaltet bleiben und dürfen nicht mit anderen elektronischen Geräten an Bord verbunden werden. Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen eine vorherige Genehmigung von SWISS, während Batterien über 160 Wh komplett verboten sind. Das Verstauen von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck, in den Gepäckfächern über den Sitzen oder in den Sitztaschen ist ebenfalls untersagt; sie müssen unter dem Sitz oder am Körper des Passagiers aufbewahrt werden, damit die Crew im Falle einer Überhitzung schnell reagieren kann.
Die Fluggesellschaft begründet das Verbot mit einer steigenden Zahl von Kabinenbränden, die auf mangelhafte Lithium-Ionen-Zellen zurückzuführen sind. Daten des BAZL zeigen, dass sich die Anzahl der Rauchvorfälle mit persönlichen elektronischen Geräten im vergangenen Jahr um 22 Prozent erhöht hat, wobei Powerbanks fast die Hälfte aller Fälle ausmachten. Durch das Verbot des Aufladens während des Fluges – der Phase, in der Batterien am ehesten Wärme entwickeln – will SWISS das Risiko eines thermischen Durchgehens in Reiseflughöhe verringern, wo die Notfallmaßnahmen begrenzt sind.
Für Geschäftsreisende bedeutet die neue Regelung eine Umstellung im Umgang mit Energie: Manager, die zwischen Zürich, Genf oder Basel und Langstreckenzielen unterwegs sind, müssen Laptops und Smartphones vor dem Boarding vollständig aufladen, auf Sitzstromanschlüsse zurückgreifen, wo verfügbar, oder arbeitsintensive Tätigkeiten mit hohem Akkuverbrauch vor oder nach dem Flug planen. Mobilitätsverantwortliche sollten die Firmenreiseregelungen anpassen, Mitarbeiter über die Wattstunden-Kapazität ihrer Powerbanks informieren und zusätzliche Zeit für mögliche Sicherheitskontrollen am Flughafen einplanen.
Während einige Passagiere die eingeschränkte Ladefreiheit bedauern, betonen Luftfahrtrisiko-Experten, dass einheitliche Batterieregeln bei den Airlines letztlich die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. Beobachter gehen davon aus, dass weitere europäische Fluggesellschaften – insbesondere innerhalb der Lufthansa Group – ähnliche Regelungen in ihren Beförderungsbedingungen vor der Sommersaison 2026 einführen werden.
Nach den überarbeiteten Bestimmungen dürfen Reisende weiterhin bis zu zwei externe Akkupacks im Handgepäck mitführen, diese müssen jedoch ausgeschaltet bleiben und dürfen nicht mit anderen elektronischen Geräten an Bord verbunden werden. Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen eine vorherige Genehmigung von SWISS, während Batterien über 160 Wh komplett verboten sind. Das Verstauen von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck, in den Gepäckfächern über den Sitzen oder in den Sitztaschen ist ebenfalls untersagt; sie müssen unter dem Sitz oder am Körper des Passagiers aufbewahrt werden, damit die Crew im Falle einer Überhitzung schnell reagieren kann.
Die Fluggesellschaft begründet das Verbot mit einer steigenden Zahl von Kabinenbränden, die auf mangelhafte Lithium-Ionen-Zellen zurückzuführen sind. Daten des BAZL zeigen, dass sich die Anzahl der Rauchvorfälle mit persönlichen elektronischen Geräten im vergangenen Jahr um 22 Prozent erhöht hat, wobei Powerbanks fast die Hälfte aller Fälle ausmachten. Durch das Verbot des Aufladens während des Fluges – der Phase, in der Batterien am ehesten Wärme entwickeln – will SWISS das Risiko eines thermischen Durchgehens in Reiseflughöhe verringern, wo die Notfallmaßnahmen begrenzt sind.
Für Geschäftsreisende bedeutet die neue Regelung eine Umstellung im Umgang mit Energie: Manager, die zwischen Zürich, Genf oder Basel und Langstreckenzielen unterwegs sind, müssen Laptops und Smartphones vor dem Boarding vollständig aufladen, auf Sitzstromanschlüsse zurückgreifen, wo verfügbar, oder arbeitsintensive Tätigkeiten mit hohem Akkuverbrauch vor oder nach dem Flug planen. Mobilitätsverantwortliche sollten die Firmenreiseregelungen anpassen, Mitarbeiter über die Wattstunden-Kapazität ihrer Powerbanks informieren und zusätzliche Zeit für mögliche Sicherheitskontrollen am Flughafen einplanen.
Während einige Passagiere die eingeschränkte Ladefreiheit bedauern, betonen Luftfahrtrisiko-Experten, dass einheitliche Batterieregeln bei den Airlines letztlich die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. Beobachter gehen davon aus, dass weitere europäische Fluggesellschaften – insbesondere innerhalb der Lufthansa Group – ähnliche Regelungen in ihren Beförderungsbedingungen vor der Sommersaison 2026 einführen werden.
Quelle: Travel & Tour World