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Französische Abgeordnete eröffnen erneut Debatte über kommunale Wahlrechte für Nicht-EU-Ausländer

Feb. 13, 2026
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Französische Abgeordnete eröffnen erneut Debatte über kommunale Wahlrechte für Nicht-EU-Ausländer
In den frühen Morgenstunden des 12. Februar begann die französische Nationalversammlung mit der zweiten Lesung eines Verfassungsentwurfs, der es Nicht-EU-Ausländern, die mindestens fünf Jahre in Frankreich leben, ermöglichen würde, bei Kommunalwahlen zu wählen und zu kandidieren. Der ursprünglich von der Grünen Partei eingebrachte Text soll ein Versprechen wiederbeleben, das bereits 2000 in der Nationalversammlung angenommen, aber nie umgesetzt wurde. Befürworter argumentieren, dass mehr als zwei Millionen langfristige Bewohner bereits lokale Steuern zahlen, öffentliche Dienstleistungen nutzen und ihre Kinder auf französische Schulen schicken, jedoch kein demokratisches Mitspracherecht bei der Verwaltung ihrer Gemeinden haben.

Würde der Entwurf unverändert verabschiedet, würde Artikel 72-3 der Verfassung dahingehend geändert, dass „Ausländer, die in Frankreich wohnen, unter gesetzlich festgelegten Bedingungen an der Wahl der Gemeinderäte teilnehmen dürfen.“ Für die Annahme wäre weiterhin eine Dreifünftelmehrheit in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern oder ein nationales Referendum erforderlich, was den Weg zur Verabschiedung langwierig und politisch heikel macht. Die Regierungspartei Renaissance hat ihren Abgeordneten eine freie Abstimmung erlaubt; Widerstand wird von den konservativen Les Républicains und dem rechtsextremen Rassemblement National erwartet, die die Maßnahme als „Anziehungspunkt“ für Zuwanderung kritisieren.

Französische Abgeordnete eröffnen erneut Debatte über kommunale Wahlrechte für Nicht-EU-Ausländer


Aus Sicht der globalen Mobilität ist der Vorschlag von großer Bedeutung. Frankreich beherbergt etwa 3,8 Millionen Nicht-EU-Bürger, darunter Zehntausende Unternehmensentsandte und ausländische Fachkräfte mit Talent-Pass, EU-Blauer Karte und ICT-Visa. Die Einführung kommunaler Wahlrechte würde ihre gesellschaftliche Integration vertiefen und Frankreich als Ziel für qualifizierte Migranten im Wettbewerb zwischen europäischen Zentren attraktiver machen. Arbeitgeber, die auf internationales Personal angewiesen sind, könnten Talente leichter binden, wenn sich deren Familien stärker mit ihren lokalen Gemeinschaften verbunden fühlen.

Geschäftsreise- und Umzugsmanager sollten dennoch den legislativen Kalender genau beobachten. Sollte der Entwurf vorankommen, müssten die Präfekturen die Wählerregistrierungssysteme anpassen – möglicherweise mit Nachweisen über ununterbrochenen Wohnsitz und sicheren Verknüpfungen zu den ANEF-Einwanderungsdaten. Unternehmen, die kommunale Sozialprojekte organisieren, sollten betroffene Mitarbeitende über die Registrierungsmöglichkeiten informieren.

Langfristig könnte die Verabschiedung des Gesetzes ähnliche Debatten in anderen EU-Ländern anstoßen, angelehnt an das Beispiel mehrerer nordischer Staaten, die bereits kommunale Wahlrechte für Drittstaatsangehörige gewähren. Für den Moment unterstreicht die französische Debatte jedoch, wie zentral die Themen Einwanderung und Integration im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 bleiben.
Quelle: RFI

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