
Die drei größten gemeinnützigen Pflegeanbieter Österreichs – Caritas, Hilfswerk und Malteser Care – laden für den 17. Februar zu einer Pressekonferenz ein, um einen Aktionsplan vorzustellen, der die ihrer Ansicht nach bestehende „Heuchelei“ im Zusammenhang mit dem 24-Stunden-Betreuungsmodell des Landes beheben soll. Schätzungsweise 60.000 vorwiegend slowakische, rumänische und kroatische Betreuungskräfte wechseln auf kurzfristigen Gewerbeberechtigungsvisa in privaten Haushalten und leisten rund um die Uhr Unterstützung für ältere Menschen.
Die Wohlfahrtsorganisationen kritisieren Lohndumping, überhöhte Agenturgebühren und undurchsichtige Sozialversicherungsregelungen, die Österreich zu einem Arbeitgeber mit Drehtür-Effekt gemacht haben, der auf einen ständigen Zustrom niedrig bezahlter mobiler Arbeitskräfte angewiesen ist. Sie fordern von Bund und Ländern, die bevorstehende Sitzung der Pflegeentwicklungskommission am 20. Februar zu nutzen, um eine branchenweite Kollektivvertragsregelung, verpflichtende Qualitätsprüfungen und vereinfachte Aufenthaltstitel einzuführen, die den Betreuerinnen und Betreuern von Anfang an Zugang zur österreichischen Krankenversicherung ermöglichen.
Für globale Mobilitätsteams ist das Thema mehr als nur Sozialpolitik: Familienangehörige, die Expat-Manager nach Österreich begleiten, engagieren häufig Pflegekräfte, die im Haushalt leben, für ihre alternden Verwandten. Jegliche Verschärfung der Lizenzanforderungen oder Einführung von Mindestlöhnen wirkt sich direkt auf Lebenshaltungskostenpakete und Pflegegeldzuschüsse aus, die im Rahmen von Entsendungsrichtlinien angeboten werden.
Die Anbieter schlagen zudem eine beschleunigte Variante der Rot-Weiß-Rot-Karte für zertifizierte Altenpfleger aus Nicht-EU-Staaten vor. Sie argumentieren, dass die heimische Ausbildung kaum die Hälfte der 7.000 zusätzlichen Pflegekräfte abdeckt, die das Arbeitsministerium bis 2030 erwartet. Als Vorbild nennen sie die jüngsten bilateralen Abkommen Deutschlands mit den Philippinen und Mexiko.
Sollte die Regierung nicht handeln, warnt Caritas vor einer „Explosion des Graumarkts“, da Haushalte Agenturen ganz umgehen könnten. Mobilitätsberater empfehlen daher der Personalabteilung, die Gesetzeslage genau zu verfolgen und Umzugsleitfäden zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anstellung von Pflegekräften im Privathaushalt zu aktualisieren.
Die Wohlfahrtsorganisationen kritisieren Lohndumping, überhöhte Agenturgebühren und undurchsichtige Sozialversicherungsregelungen, die Österreich zu einem Arbeitgeber mit Drehtür-Effekt gemacht haben, der auf einen ständigen Zustrom niedrig bezahlter mobiler Arbeitskräfte angewiesen ist. Sie fordern von Bund und Ländern, die bevorstehende Sitzung der Pflegeentwicklungskommission am 20. Februar zu nutzen, um eine branchenweite Kollektivvertragsregelung, verpflichtende Qualitätsprüfungen und vereinfachte Aufenthaltstitel einzuführen, die den Betreuerinnen und Betreuern von Anfang an Zugang zur österreichischen Krankenversicherung ermöglichen.
Für globale Mobilitätsteams ist das Thema mehr als nur Sozialpolitik: Familienangehörige, die Expat-Manager nach Österreich begleiten, engagieren häufig Pflegekräfte, die im Haushalt leben, für ihre alternden Verwandten. Jegliche Verschärfung der Lizenzanforderungen oder Einführung von Mindestlöhnen wirkt sich direkt auf Lebenshaltungskostenpakete und Pflegegeldzuschüsse aus, die im Rahmen von Entsendungsrichtlinien angeboten werden.
Die Anbieter schlagen zudem eine beschleunigte Variante der Rot-Weiß-Rot-Karte für zertifizierte Altenpfleger aus Nicht-EU-Staaten vor. Sie argumentieren, dass die heimische Ausbildung kaum die Hälfte der 7.000 zusätzlichen Pflegekräfte abdeckt, die das Arbeitsministerium bis 2030 erwartet. Als Vorbild nennen sie die jüngsten bilateralen Abkommen Deutschlands mit den Philippinen und Mexiko.
Sollte die Regierung nicht handeln, warnt Caritas vor einer „Explosion des Graumarkts“, da Haushalte Agenturen ganz umgehen könnten. Mobilitätsberater empfehlen daher der Personalabteilung, die Gesetzeslage genau zu verfolgen und Umzugsleitfäden zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anstellung von Pflegekräften im Privathaushalt zu aktualisieren.
Quelle: APA-OTS
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