
Das österreichische Innenministerium hat gestern die vierwöchige Begutachtungsfrist für das umfangreiche „Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz“ (AMPAG) beendet – ein 600-seitiger Gesetzesentwurf, der den neuen EU-Pakt für Migration und Asyl (GEAS) in nationales Recht umsetzen soll.
Während der Großteil des Textes dem EU-Paket entspricht, nutzt die Regierung die Umsetzung, um eine umstrittene nationale Quote für Familienzusammenführungen einzuführen. Laut Begleitdokument sollen jährlich nur eine begrenzte Anzahl von Angehörigen ersten Grades anerkannter Flüchtlinge bearbeitet werden; sobald das Kontingent erreicht ist, werden weitere Anträge ins Folgejahr verschoben. Amnesty International Österreich warnt, dass Familien in der Praxis bis zu drei Jahre getrennt bleiben könnten, da sich insbesondere bei Syrern und Afghanen – die bereits über 60 % der aktuellen Fälle ausmachen – rasch Rückstände aufbauen würden. (amnesty.at)
Der Entwurf verlagert zudem die Zuständigkeit von dem humanitär ausgerichteten Asylgesetz hin zum restriktiveren Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Angehörige sollen nur noch eine einjährige, verlängerbare Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erhalten, statt eines unbefristeten Schutzstatus. Ihr Aufenthalt wird an die Genehmigung des Sponsors und den Nachweis eines ausreichenden Einkommens bei jeder Verlängerung gebunden – was laut Juristen ungleiche Machtverhältnisse innerhalb der Familien schafft und der EU-Rechtsprechung zum Recht auf Familienleben widerspricht. (amnesty.at)
Neben menschenrechtlichen Bedenken befürchten Arbeitgeberverbände negative Auswirkungen auf die Arbeitsmobilität. Viele anerkannte Flüchtlinge sind bereits in Österreichs Gastronomie- und Produktionssektor tätig; verzögerte Familienzusammenführungen erhöhen das Risiko, dass Beschäftigte nach Erhalt langfristiger EU-Aufenthaltsrechte in familienfreundlichere Mitgliedstaaten abwandern, was die Fluktuationskosten steigen lässt. Mehrere Wirtschaftskammern fordern die Regierung daher auf, die Quote fallen zu lassen und stattdessen die Digitalisierung der Visa-Antragsstellen zu beschleunigen, da stabile Familienstrukturen die Bindung und Integration fördern.
Das Innenministerium äußerte sich bislang nicht zu möglichen Änderungen, doch Koalitionsabgeordnete signalisierten, dass das Gesetz noch vor Ostern durchgewunken werden könnte, um die EU-Umsetzungsfrist am 12. Juni 2026 einzuhalten. Sollte der Entwurf unverändert beschlossen werden, rechnen NGOs mit Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof und letztlich beim Europäischen Gerichtshof. Mobility-Manager sollten daher bei der Beratung von Flüchtlingsbeschäftigten, die Angehörige nachholen wollen, mit mindestens 18 Monaten rechtlicher Unsicherheit rechnen.
Während der Großteil des Textes dem EU-Paket entspricht, nutzt die Regierung die Umsetzung, um eine umstrittene nationale Quote für Familienzusammenführungen einzuführen. Laut Begleitdokument sollen jährlich nur eine begrenzte Anzahl von Angehörigen ersten Grades anerkannter Flüchtlinge bearbeitet werden; sobald das Kontingent erreicht ist, werden weitere Anträge ins Folgejahr verschoben. Amnesty International Österreich warnt, dass Familien in der Praxis bis zu drei Jahre getrennt bleiben könnten, da sich insbesondere bei Syrern und Afghanen – die bereits über 60 % der aktuellen Fälle ausmachen – rasch Rückstände aufbauen würden. (amnesty.at)
Der Entwurf verlagert zudem die Zuständigkeit von dem humanitär ausgerichteten Asylgesetz hin zum restriktiveren Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Angehörige sollen nur noch eine einjährige, verlängerbare Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erhalten, statt eines unbefristeten Schutzstatus. Ihr Aufenthalt wird an die Genehmigung des Sponsors und den Nachweis eines ausreichenden Einkommens bei jeder Verlängerung gebunden – was laut Juristen ungleiche Machtverhältnisse innerhalb der Familien schafft und der EU-Rechtsprechung zum Recht auf Familienleben widerspricht. (amnesty.at)
Neben menschenrechtlichen Bedenken befürchten Arbeitgeberverbände negative Auswirkungen auf die Arbeitsmobilität. Viele anerkannte Flüchtlinge sind bereits in Österreichs Gastronomie- und Produktionssektor tätig; verzögerte Familienzusammenführungen erhöhen das Risiko, dass Beschäftigte nach Erhalt langfristiger EU-Aufenthaltsrechte in familienfreundlichere Mitgliedstaaten abwandern, was die Fluktuationskosten steigen lässt. Mehrere Wirtschaftskammern fordern die Regierung daher auf, die Quote fallen zu lassen und stattdessen die Digitalisierung der Visa-Antragsstellen zu beschleunigen, da stabile Familienstrukturen die Bindung und Integration fördern.
Das Innenministerium äußerte sich bislang nicht zu möglichen Änderungen, doch Koalitionsabgeordnete signalisierten, dass das Gesetz noch vor Ostern durchgewunken werden könnte, um die EU-Umsetzungsfrist am 12. Juni 2026 einzuhalten. Sollte der Entwurf unverändert beschlossen werden, rechnen NGOs mit Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof und letztlich beim Europäischen Gerichtshof. Mobility-Manager sollten daher bei der Beratung von Flüchtlingsbeschäftigten, die Angehörige nachholen wollen, mit mindestens 18 Monaten rechtlicher Unsicherheit rechnen.
Quelle: Amnesty International Österreich
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