
Ein Arbeitsdokument, das der Arbeitsgruppe Landverkehr des Rates vor ihrem Treffen am 17. Februar vorgelegt wurde, schlägt vor, Österreich zu ermächtigen, sein bilaterales Straßenverkehrsabkommen von 1997 mit der Schweiz zu ändern. Dadurch könnten österreichische Busunternehmen auf grenzüberschreitenden Strecken in den alpinen Grenzregionen auch in der Schweiz inländische Fahrgäste befördern.
Nach den aktuellen Regeln dürfen österreichische Unternehmen, die touristische oder Pendlerverkehre zwischen Tirol und Graubünden betreiben, Fahrgäste nur für grenzüberschreitende Fahrten aufnehmen; das Ein- und Aussteigen innerhalb der Schweiz – sogenanntes Kabotagefahrten – ist verboten. Der Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft (Aktenzeichen 5618/26) sieht eine begrenzte Kabotage für eine vierjährige Erprobungsphase vor, sofern die Betreiber die schweizerischen Sicherheits- und Arbeitsstandards einhalten und sich in einer gemeinsamen Audit-Datenbank registrieren.
Schweizer Busverbände befürchten, dass eine Marktöffnung ohne Gegenseitigkeitsrechte lokale KMU, die bereits unter Fahrermangel leiden, unter Druck setzen könnte. Die Berggemeinden entlang des Arlberg-Engadin-Korridors begrüßen hingegen die zusätzliche Kapazität, da saisonale Besucheranstiege die bestehenden PostBus-Angebote überlasten.
Sollte der Vorschlag von den Ministern und dem Europäischen Parlament angenommen werden, könnte die Regelung ab dem Sommerfahrplan 2027 in Kraft treten. Mobilitätsmanager, die Skibusse oder Mitarbeitershuttles betreiben, sollten den finalen Text genau verfolgen: Die gemischte Beförderung von inländischen und grenzüberschreitenden Fahrgästen kann die Effizienz der Routen steigern, erfordert aber möglicherweise eine Schweizer Mehrwertsteuerregistrierung und eine Neubewertung der Entsenderegelungen für Fahrer.
Nach den aktuellen Regeln dürfen österreichische Unternehmen, die touristische oder Pendlerverkehre zwischen Tirol und Graubünden betreiben, Fahrgäste nur für grenzüberschreitende Fahrten aufnehmen; das Ein- und Aussteigen innerhalb der Schweiz – sogenanntes Kabotagefahrten – ist verboten. Der Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft (Aktenzeichen 5618/26) sieht eine begrenzte Kabotage für eine vierjährige Erprobungsphase vor, sofern die Betreiber die schweizerischen Sicherheits- und Arbeitsstandards einhalten und sich in einer gemeinsamen Audit-Datenbank registrieren.
Schweizer Busverbände befürchten, dass eine Marktöffnung ohne Gegenseitigkeitsrechte lokale KMU, die bereits unter Fahrermangel leiden, unter Druck setzen könnte. Die Berggemeinden entlang des Arlberg-Engadin-Korridors begrüßen hingegen die zusätzliche Kapazität, da saisonale Besucheranstiege die bestehenden PostBus-Angebote überlasten.
Sollte der Vorschlag von den Ministern und dem Europäischen Parlament angenommen werden, könnte die Regelung ab dem Sommerfahrplan 2027 in Kraft treten. Mobilitätsmanager, die Skibusse oder Mitarbeitershuttles betreiben, sollten den finalen Text genau verfolgen: Die gemischte Beförderung von inländischen und grenzüberschreitenden Fahrgästen kann die Effizienz der Routen steigern, erfordert aber möglicherweise eine Schweizer Mehrwertsteuerregistrierung und eine Neubewertung der Entsenderegelungen für Fahrer.
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