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Indiens DGCA schlägt zweijähriges Flugverbot für unruhestiftende Passagiere vor

Feb. 24, 2026
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Indiens DGCA schlägt zweijähriges Flugverbot für unruhestiftende Passagiere vor
Die indische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat am 23. Februar einen Entwurf zur Änderung der Luftfahrtsregeln von 1937 veröffentlicht, der es den Behörden ermöglichen soll, störende Passagiere für bis zu 24 Monate von allen in Indien registrierten Fluggesellschaften auszuschließen. Der Vorschlag ist Teil eines neuen „Null-Toleranz“-Rahmens, der zudem standardisiert, wie Fluggesellschaften Verstöße einstufen, das Kabinenpersonal schulen und Vorfälle an Strafverfolgungsbehörden melden.

Im Entwurf werden Verstöße in drei Stufen eingeteilt: Stufe 1 (verbale Belästigung), Stufe 2 (körperliche Aggression) und Stufe 3 (lebensbedrohliches Verhalten). Die Höchstsperren steigen von bisher drei, sechs und zwölf Monaten auf sechs, zwölf und 24 Monate. Wiederholungstäter könnten mit doppelten Strafen belegt werden. Fluggesellschaften müssen Fälle innerhalb von 24 Stunden an ein internes Gremium weiterleiten und die Daten in eine zentrale DGCA-Datenbank hochladen, die eine einheitliche No-Fly-Liste speist.

Indiens DGCA schlägt zweijähriges Flugverbot für unruhestiftende Passagiere vor


Die Regulierungsbehörde reagiert damit auf einen Anstieg der Meldungen über störende Passagiere um 37 Prozent im Jahresvergleich 2025, der in einem vielbeachteten Vorfall auf einem Flug von Goa nach Delhi gipfelte, bei dem ein Passagier das Kabinenpersonal wegen Sitzplatzstreitigkeiten attackierte. Globale Mobilitätsmanager kritisieren, dass unterschiedliche Blacklists bei verschiedenen indischen Airlines Unsicherheit für umziehende Mitarbeiter schaffen; eine harmonisierte Liste würde HR-Teams ermöglichen, Compliance-Prüfungen zentral durchzuführen.

Die Reaktionen der Branche sind gemischt. Full-Service-Airlines begrüßen klarere Verfahren, während Billigfluggesellschaften zusätzliche Verwaltungsaufwände befürchten. Die Federation of Indian Airlines fordert von der DGCA eine Klarstellung, ob ausländische Fluggesellschaften, die nach Indien fliegen, die Liste anerkennen müssen. Reisendenrechtsgruppen mahnen unterdessen zur Verhältnismäßigkeit und weisen darauf hin, dass lange Sperren die Beschäftigung von Migranten gefährden könnten, deren einzige Heimreisemöglichkeit der Luftweg ist.

Interessierte haben 30 Tage Zeit, um Stellungnahmen einzureichen, bevor die DGCA die Regeln finalisiert. Unternehmen sollten ihre Reiserichtlinien überprüfen, Verhaltensklauseln aufnehmen und reisende Mitarbeiter – insbesondere Projektteams auf intensiven Pendelstrecken – über die verschärften Konsequenzen von Fehlverhalten an Bord informieren.
Quelle: The Times of India

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