
Die drei größten Gewerkschaftskonföderationen Belgiens – die sozialistische FGTB, die christdemokratische ACV-CSC und die liberale ACLVB – haben für den 12. März einen 24-stündigen Streik angekündigt, um gegen das neue Sparpaket der Bundesregierung zu protestieren. Obwohl der Streik erst in zwei Wochen stattfindet, haben der Flughafen Brüssel (Zaventem) und der Flughafen Charleroi bereits mit der Szenarienplanung begonnen, nachdem frühere landesweite Streiks bis zu 80 % der Abflüge lahmgelegt hatten. Die Flughafenleitung teilte den Brussels Times mit, dass sie erwartet, dass der Ausstand die Sicherheitskontrollen, das Gepäckhandling, das Betanken der Flugzeuge und sogar die Besetzung der Flugsicherung beeinträchtigen wird. Die Fluggesellschaften wurden daher gebeten, bis zum 1. März überarbeitete Flugpläne einzureichen, damit die Umbuchungen der Passagiere frühzeitig beginnen können. Einige Airlines, darunter Brussels Airlines und Ryanair, erwägen Berichten zufolge den Einsatz von „Schutz“-Überführungsflügen von nahegelegenen Drehkreuzen wie Amsterdam und Paris CDG, um Flugzeuge und Besatzungen neu zu positionieren. Für Reiseverantwortliche könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein: Der Slot-Ausblick von Eurocontrol zeigt bereits für den 11. bis 13. März eine knappe Kapazität aufgrund von Startbahnarbeiten in Frankfurt und angekündigten Streiks der französischen Flugsicherung. Unternehmen mit wichtigen Terminen wird geraten, Abflüge auf den 11. März vorzuziehen oder, wenn möglich, die Eurostar-Züge ab Brüssel-Midi zu nutzen. Nach EU-Verordnung 261 haben Passagiere bei Flugausfällen durch einen Generalstreik in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung, die Airlines müssen jedoch eine Umbuchung oder Erstattung sowie Verpflegung und Unterkunft anbieten. Mobilitätsteams sollten Reisende daher darauf hinweisen, Belege aufzubewahren und zu prüfen, ob ihre Firmenreiseversicherung Kosten abdeckt, die von den Airlines nicht erstattet werden. Der Vorfall verdeutlicht, dass arbeitsrechtliche Konflikte weiterhin ein erhebliches operatives Risiko im belgischen Luftfahrtsektor darstellen. Während die Regierung versucht, das Lohnwachstum im öffentlichen Dienst zu begrenzen, bestehen die Gewerkschaften darauf, dass Inflationsanpassungsklauseln „nicht verhandelbar“ sind. Sollte es zu einem Scheitern der Verhandlungen kommen, könnte eine zweite Streikwelle mit dem Osterreiseverkehr zusammenfallen und die Auswirkungen auf Geschäftsreisen noch verstärken.
Quelle: The Brussels Times
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