
Treffen in Brüssel am 24. Februar 2026: Die EU-Minister gaben grünes Licht für die Unterzeichnung eines umfassenden Pakets von zehn Abkommen mit der Schweiz – die größte Überarbeitung der bilateralen Beziehungen seit den Bilateralen I von 1999. Besonders relevant für Fachleute im Bereich globale Mobilität ist das Protokoll zur Änderung des Abkommens über die Freizügigkeit der Personen sowie die parallelen Aktualisierungen der Luft- und Landverkehrsabkommen.
Im überarbeiteten Abkommen werden die Schweizer Arbeitsbewilligungsquoten für EU-Bürger abgeschafft und durch eine gemeinsame Arbeitsmarktschutzklausel ersetzt, die nur in schweren Notfällen aktiviert werden kann. Damit endet eine jahrelange Unsicherheit für belgische multinationale Unternehmen, die Personal in Schweizer Tochtergesellschaften rotieren lassen, da die jährlichen Quotenprüfungen im Januar entfallen.
Auch die Änderungen im Transportbereich sind weitreichend: Das aktualisierte Luftverkehrsprotokoll erweitert die EU-Vorschriften zu Sicherheit, Slot-Zuteilung und Emissionen auf Schweizer Fluggesellschaften, während das Landverkehrsprotokoll die maximalen Achslasten für grenzüberschreitende Lkw von 40 auf 44 Tonnen anhebt. Belgische Logistikunternehmen rechnen mit Einsparungen von bis zu 12 % bei den Alpenüberquerungskosten, sobald die schwereren Ladungen erlaubt sind.
Der Beschluss des Rates ermächtigt die Kommission, die Texte im März zu unterzeichnen, woraufhin das Europäische Parlament um seine Zustimmung gebeten wird. Sollte Bern die eigene Ratifizierung bis Jahresende abschließen, könnten die Mobilitätsbestimmungen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – rechtzeitig vor der vollständigen Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems.
Für Unternehmen mit Expat-Programmen ist die Botschaft klar: Beginnen Sie damit, die Schweizer Entsendepolitik an die EU-Standards anzupassen. Die kantonalen Meldepflichten in der Schweiz bleiben bestehen, doch die quotenbedingten Vorlaufzeiten dürften entfallen, was innerbetriebliche Versetzungen deutlich flexibler macht.
Im überarbeiteten Abkommen werden die Schweizer Arbeitsbewilligungsquoten für EU-Bürger abgeschafft und durch eine gemeinsame Arbeitsmarktschutzklausel ersetzt, die nur in schweren Notfällen aktiviert werden kann. Damit endet eine jahrelange Unsicherheit für belgische multinationale Unternehmen, die Personal in Schweizer Tochtergesellschaften rotieren lassen, da die jährlichen Quotenprüfungen im Januar entfallen.
Auch die Änderungen im Transportbereich sind weitreichend: Das aktualisierte Luftverkehrsprotokoll erweitert die EU-Vorschriften zu Sicherheit, Slot-Zuteilung und Emissionen auf Schweizer Fluggesellschaften, während das Landverkehrsprotokoll die maximalen Achslasten für grenzüberschreitende Lkw von 40 auf 44 Tonnen anhebt. Belgische Logistikunternehmen rechnen mit Einsparungen von bis zu 12 % bei den Alpenüberquerungskosten, sobald die schwereren Ladungen erlaubt sind.
Der Beschluss des Rates ermächtigt die Kommission, die Texte im März zu unterzeichnen, woraufhin das Europäische Parlament um seine Zustimmung gebeten wird. Sollte Bern die eigene Ratifizierung bis Jahresende abschließen, könnten die Mobilitätsbestimmungen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – rechtzeitig vor der vollständigen Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems.
Für Unternehmen mit Expat-Programmen ist die Botschaft klar: Beginnen Sie damit, die Schweizer Entsendepolitik an die EU-Standards anzupassen. Die kantonalen Meldepflichten in der Schweiz bleiben bestehen, doch die quotenbedingten Vorlaufzeiten dürften entfallen, was innerbetriebliche Versetzungen deutlich flexibler macht.
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