
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium veröffentlichte heute die Vertragsserie Nr. 1/2026 – ein Abkommen mit Italien, das einen vereinfachten Rechtsweg für die Überstellung verurteilter Personen ermöglicht, damit diese ihre Strafen im Heimatland verbüßen können. Der am 3. März 2026 unterzeichnete und veröffentlichte Vertrag modernisiert ein Regelwerk aus den 1950er Jahren und bringt die Verfahren in Einklang mit den Standards des Europarats.
Nach den neuen Bestimmungen können Überstellungsanträge sowohl von den Staaten als auch von den Gefangenen selbst gestellt werden, und Entscheidungen müssen innerhalb von 45 Tagen mitgeteilt werden – eine deutliche Beschleunigung gegenüber der bisherigen durchschnittlichen Dauer von acht Monaten. Digitale Akten werden künftig über sichere elektronische Kanäle statt über diplomatische Kuriere übermittelt, und Überstellungen aus gesundheitlichen Gründen erhalten eine Notfall-Schnellbearbeitung von 10 Tagen.
Das Abkommen stellt zudem klar, dass die verbleibende Strafdauer und nicht die ursprüngliche Strafhöhe über die Überstellungsfähigkeit entscheidet, was administrative Streitigkeiten verringert. Obwohl das Abkommen vor allem juristische Auswirkungen hat, bringt es auch Vorteile für die Mobilität: Expatriates, die mit italienischem oder britischem Recht in Konflikt geraten, profitieren von klareren Regelungen, und Compliance-Teams in Unternehmen können das Reputationsrisiko bei der Unterstützung von Mitarbeitern in rechtlichen Schwierigkeiten im Ausland reduzieren.
Einwanderungsrechtler erwarten zudem weniger Probleme bei Langzeitvisa für Familienangehörige, die inhaftierte Verwandte besuchen, da Überstellungen ins Heimatland die Auslandsinhaftierung verkürzen. Die Umsetzung erfordert noch die Ratifizierung in beiden Parlamenten. Das italienische Justizministerium kündigte eine zügige Umsetzung an und verwies darauf, dass derzeit 147 britische Staatsangehörige in italienischen Gefängnissen und 102 Italiener im Vereinigten Königreich inhaftiert sind.
Nach Inkrafttreten wird das Abkommen parallel zu den EU-Mechanismen für Gefangenentransfers bestehen und so die Kontinuität nach dem Brexit sichern sowie eine oft übersehene Lücke in der Mobilität zwischen beiden Ländern schließen.
Nach den neuen Bestimmungen können Überstellungsanträge sowohl von den Staaten als auch von den Gefangenen selbst gestellt werden, und Entscheidungen müssen innerhalb von 45 Tagen mitgeteilt werden – eine deutliche Beschleunigung gegenüber der bisherigen durchschnittlichen Dauer von acht Monaten. Digitale Akten werden künftig über sichere elektronische Kanäle statt über diplomatische Kuriere übermittelt, und Überstellungen aus gesundheitlichen Gründen erhalten eine Notfall-Schnellbearbeitung von 10 Tagen.
Das Abkommen stellt zudem klar, dass die verbleibende Strafdauer und nicht die ursprüngliche Strafhöhe über die Überstellungsfähigkeit entscheidet, was administrative Streitigkeiten verringert. Obwohl das Abkommen vor allem juristische Auswirkungen hat, bringt es auch Vorteile für die Mobilität: Expatriates, die mit italienischem oder britischem Recht in Konflikt geraten, profitieren von klareren Regelungen, und Compliance-Teams in Unternehmen können das Reputationsrisiko bei der Unterstützung von Mitarbeitern in rechtlichen Schwierigkeiten im Ausland reduzieren.
Einwanderungsrechtler erwarten zudem weniger Probleme bei Langzeitvisa für Familienangehörige, die inhaftierte Verwandte besuchen, da Überstellungen ins Heimatland die Auslandsinhaftierung verkürzen. Die Umsetzung erfordert noch die Ratifizierung in beiden Parlamenten. Das italienische Justizministerium kündigte eine zügige Umsetzung an und verwies darauf, dass derzeit 147 britische Staatsangehörige in italienischen Gefängnissen und 102 Italiener im Vereinigten Königreich inhaftiert sind.
Nach Inkrafttreten wird das Abkommen parallel zu den EU-Mechanismen für Gefangenentransfers bestehen und so die Kontinuität nach dem Brexit sichern sowie eine oft übersehene Lücke in der Mobilität zwischen beiden Ländern schließen.
Quelle: UK Government Treaty Library