
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin haben am 2. März 2026 das lange festgefahrene Paket „Bilaterale III“ abgeschlossen. Während die Schlagzeilen vor allem Energie und Forschung hervorhoben, beinhaltet das Abkommen auch Änderungen im Transportbereich, die italienische Logistikunternehmen betreffen, die über die stark frequentierten Korridore Chiasso und Domodossola operieren.
Wesentliche Punkte für den Straßentransport
Das Abkommen bestätigt das Schweizer Verbot des ausländischen Straßen-Kabotageverkehrs, was Hoffnungen auf inländische Schweizer Lieferungen durch italienische Transportunternehmen auf Mehrstopp-Routen zunichtemacht. Gleichzeitig werden die Genehmigungsquoten vereinfacht: Bis zu 5.000 zusätzliche jährliche Transitlizenzen für Euro-VI-Lkw mit Zulassung in EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, werden ermöglicht – ein Plus von 12 Prozent zur Entlastung des Gotthard-Tunnels.
Zoll und Digitalisierung
Ein neues Protokoll schreibt die gegenseitige Anerkennung elektronischer Frachtbriefe (e-CMR) fest und ebnet den Weg für eine einheitliche Zollabfertigung bis 2028. Italienische Spediteure, die das Pilotprojekt e-TIR zwischen Verona und Basel nutzen, können ab Mitte 2027 mit papierloser Abwicklung rechnen.
Schiene und Kombinierter Verkehr
Intermodale Betreiber auf der Strecke Melzo–Freiburg über die Simplonlinie erhalten garantierte Trassen und gedeckelte Terminalgebühren, was die italienische Strategie zur Verlagerung auf die Schiene stärkt. Die Mercitalia-Sparte von Trenitalia bezeichnete das Abkommen als „rechtliche Absicherung in einer kritischen Phase, in der der alpenquerende Schienengüterverkehr wegen der Rastatter Tunnelmodernisierung an Kapazitätsgrenzen stößt.“
Praxis-Tipps für Unternehmen
Versender sollten ihre aktuelle Nutzung von Genehmigungen überprüfen und Euro-VI-Fahrzeuge für die erweiterte Quote vorregistrieren. Logistikmanager müssen weiterhin die strengen Schweizer Lenk- und Ruhezeiten beachten und dürfen bei Ausschreibungen nicht mehr auf eine Liberalisierung der Kabotage setzen.
Wesentliche Punkte für den Straßentransport
Das Abkommen bestätigt das Schweizer Verbot des ausländischen Straßen-Kabotageverkehrs, was Hoffnungen auf inländische Schweizer Lieferungen durch italienische Transportunternehmen auf Mehrstopp-Routen zunichtemacht. Gleichzeitig werden die Genehmigungsquoten vereinfacht: Bis zu 5.000 zusätzliche jährliche Transitlizenzen für Euro-VI-Lkw mit Zulassung in EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, werden ermöglicht – ein Plus von 12 Prozent zur Entlastung des Gotthard-Tunnels.
Zoll und Digitalisierung
Ein neues Protokoll schreibt die gegenseitige Anerkennung elektronischer Frachtbriefe (e-CMR) fest und ebnet den Weg für eine einheitliche Zollabfertigung bis 2028. Italienische Spediteure, die das Pilotprojekt e-TIR zwischen Verona und Basel nutzen, können ab Mitte 2027 mit papierloser Abwicklung rechnen.
Schiene und Kombinierter Verkehr
Intermodale Betreiber auf der Strecke Melzo–Freiburg über die Simplonlinie erhalten garantierte Trassen und gedeckelte Terminalgebühren, was die italienische Strategie zur Verlagerung auf die Schiene stärkt. Die Mercitalia-Sparte von Trenitalia bezeichnete das Abkommen als „rechtliche Absicherung in einer kritischen Phase, in der der alpenquerende Schienengüterverkehr wegen der Rastatter Tunnelmodernisierung an Kapazitätsgrenzen stößt.“
Praxis-Tipps für Unternehmen
Versender sollten ihre aktuelle Nutzung von Genehmigungen überprüfen und Euro-VI-Fahrzeuge für die erweiterte Quote vorregistrieren. Logistikmanager müssen weiterhin die strengen Schweizer Lenk- und Ruhezeiten beachten und dürfen bei Ausschreibungen nicht mehr auf eine Liberalisierung der Kabotage setzen.
Quelle: Trans.info
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