
Am 6. März 2026 bestätigte die australische Regierung, dass die Mindestgehaltsgrenzen für arbeitgebergesponserte Fachkräftevisa ab dem 1. Juli 2026 um etwa 3,8 % steigen werden, entsprechend dem Lohnwachstum. Diese Anpassung betrifft neue Nominierungen für das Skills in Demand-Visum (Subclass 482), das Skilled Employer Sponsored Regional-Visum (Subclass 494) sowie den dauerhaften Aufenthaltsweg über das Employer Nomination Scheme (Subclass 186).
Durch die Indexierung erhöht sich die Schwelle für den Kernkompetenzbereich von AUD 76.515 auf AUD 79.499, während die Grenze für hochqualifizierte Spezialisten von AUD 141.210 auf AUD 146.717 ansteigt. Regionale Arbeitgeber, die das Subclass 494 nutzen, unterliegen künftig der gleichen Mindestlohnschwelle wie städtische Sponsoren, was die Bemühungen der Regierung unterstreicht, Lohndumping in ländlichen Gebieten im Wettbewerb um Fachkräfte zu verhindern.
Bestehende Visuminhaber sind von der Erhöhung nicht betroffen, doch Personal- und Mobilitätsteams mit laufenden Nominierungen haben nur ein knappes Zeitfenster, um noch unter den aktuellen Grenzen einzureichen. Einwanderungsberater empfehlen, die Pipeline zu priorisieren: Jobangebote mit Gehältern nahe der alten Schwelle sollten beschleunigt bearbeitet und die Vergütungsbudgets für Stellen mit Start ab Juli angepasst werden. Auch Lohnabrechnungs- und globale Mobilitätsrichtlinien müssen aktualisiert werden, damit die Kostenprognosen für Einsätze die höheren Mindestlöhne und die damit verbundenen Superannuation-Beiträge berücksichtigen.
Wirtschaftsverbände begrüßen die Änderung weitgehend, da eine vorhersehbare jährliche Indexierung politische Überraschungen wie die 22%-Erhöhung im Jahr 2023 vermeidet. Branchen mit engen Margen – etwa Altenpflege, Gastronomie und regionale Gesundheitsversorgung – warnen jedoch, dass selbst kleine prozentuale Steigerungen die ohnehin durch Wohn- und Lebenshaltungskosten belasteten Personalmodelle zusätzlich strapazieren. Einige Arbeitgeber könnten auf Arbeitsvereinbarungen zurückgreifen, doch das Innenministerium signalisiert eine strengere Kontrolle von Abweichungen bei den Gehaltsniveaus.
Für Manager der globalen Mobilität ist der wichtigste Punkt das Timing: Nominierungen, die vor dem 30. Juni eingereicht werden, können noch die aktuellen Schwellenwerte nutzen. Für alle Positionen, die nach dem 1. Juli beginnen sollen, muss jedoch mit dem neuen Mindestgehalt kalkuliert werden, um Ablehnungen oder teure nachträgliche Änderungsanträge zu vermeiden.
Durch die Indexierung erhöht sich die Schwelle für den Kernkompetenzbereich von AUD 76.515 auf AUD 79.499, während die Grenze für hochqualifizierte Spezialisten von AUD 141.210 auf AUD 146.717 ansteigt. Regionale Arbeitgeber, die das Subclass 494 nutzen, unterliegen künftig der gleichen Mindestlohnschwelle wie städtische Sponsoren, was die Bemühungen der Regierung unterstreicht, Lohndumping in ländlichen Gebieten im Wettbewerb um Fachkräfte zu verhindern.
Bestehende Visuminhaber sind von der Erhöhung nicht betroffen, doch Personal- und Mobilitätsteams mit laufenden Nominierungen haben nur ein knappes Zeitfenster, um noch unter den aktuellen Grenzen einzureichen. Einwanderungsberater empfehlen, die Pipeline zu priorisieren: Jobangebote mit Gehältern nahe der alten Schwelle sollten beschleunigt bearbeitet und die Vergütungsbudgets für Stellen mit Start ab Juli angepasst werden. Auch Lohnabrechnungs- und globale Mobilitätsrichtlinien müssen aktualisiert werden, damit die Kostenprognosen für Einsätze die höheren Mindestlöhne und die damit verbundenen Superannuation-Beiträge berücksichtigen.
Wirtschaftsverbände begrüßen die Änderung weitgehend, da eine vorhersehbare jährliche Indexierung politische Überraschungen wie die 22%-Erhöhung im Jahr 2023 vermeidet. Branchen mit engen Margen – etwa Altenpflege, Gastronomie und regionale Gesundheitsversorgung – warnen jedoch, dass selbst kleine prozentuale Steigerungen die ohnehin durch Wohn- und Lebenshaltungskosten belasteten Personalmodelle zusätzlich strapazieren. Einige Arbeitgeber könnten auf Arbeitsvereinbarungen zurückgreifen, doch das Innenministerium signalisiert eine strengere Kontrolle von Abweichungen bei den Gehaltsniveaus.
Für Manager der globalen Mobilität ist der wichtigste Punkt das Timing: Nominierungen, die vor dem 30. Juni eingereicht werden, können noch die aktuellen Schwellenwerte nutzen. Für alle Positionen, die nach dem 1. Juli beginnen sollen, muss jedoch mit dem neuen Mindestgehalt kalkuliert werden, um Ablehnungen oder teure nachträgliche Änderungsanträge zu vermeiden.
Quelle: Hudson McKenzie Immigration News
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