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Abkommen zwischen Brasilien und der EU bestätigt 90-Tage-in-180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel und ebnet Weg für ETIAS

März 8, 2026
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Abkommen zwischen Brasilien und der EU bestätigt 90-Tage-in-180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel und ebnet Weg für ETIAS
In den frühen Morgenstunden des 7. März 2026 veröffentlichte die brasilianische Präsidentschaft das Dekret 12.864, das das langjährige visumfreie Abkommen mit der Europäischen Union offiziell ratifiziert und erstmals die 90-Tage-in-180-Tage-Regel in das brasilianische Innenrecht aufnimmt. Dieser Schritt, der am selben Tag von Brüssel bestätigt wurde, schafft rechtliche Klarheit, ändert jedoch nichts am Alltag der brasilianischen Touristen oder Geschäftsreisenden, die seit 2004 visumfreien Zugang zum Schengen-Raum genießen. Warum ist diese Formalität wichtig? Erstens garantiert sie Gegenseitigkeit, gerade jetzt, da Europa die Einführung des European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) für das dritte Quartal 2026 vorbereitet. Laut Dekret unterliegen EU-Bürger, die Brasilien besuchen, derselben 90-Tage-Grenze, was Brasília Verhandlungsspielraum verschafft, falls Schengen-Staaten nach ETIAS strengere Regeln einführen. Zweitens verringert die Kodifizierung das Risiko, dass Überziehungen in der Aufenthaltsdauer unterschiedlich nach EU- und brasilianischem Recht behandelt werden – ein Graubereich, der die Berechnung der Steuerpräsenz für global mobile Mitarbeiter erschwert. Teams für globale Mobilität sollten daher die Brasilien-Aufenthaltszeiten europäischer Entsandter parallel zur Schengen-Überwachung prüfen. Gehaltsabrechnungsanbieter warnen, dass eine ungleiche Anwendung der 90/180-Tage-Regel Arbeitgeber unerwarteten Sozialversicherungsrisiken aussetzen kann, insbesondere wenn deutsche oder französische Mitarbeiter mehrere Kurzaufenthalte zu längeren Rotationsmustern kombinieren. Für brasilianische Reisende bleibt die Kernregel unverändert: Aufenthalte über 90 Tage erfordern weiterhin ein nationales Langzeitvisum (Kategorie D), ausgestellt vom Zielland. Neu ist jedoch die rechtliche Grundlage. Einwanderungsanwälte betonen, dass das Dekret Berufungen gegen inkonsistente Einreisestempel an kleineren europäischen Flughäfen stärkt und eine gesetzliche Basis schafft, um von Fluggesellschaften verhängte „Schengen-Regel“-Ablehnungen beim Boarding anzufechten. Der Blick richtet sich nun auf ETIAS. Obwohl die Gebühr von 7 € gering ist, sollten Reiseverantwortliche die Registrierungshinweise vor dem geplanten Soft-Start im Oktober 2026 in Buchungssysteme integrieren. Fluggesellschaften, die ETIAS-Genehmigungen nicht überprüfen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € pro Passagier gemäß EU-Verordnung 2018/1240. Das brasilianische Außenministerium begrüßte das Dekret als „regulatorische Aufräumarbeit, die Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtssicherheit bietet.“ Die europäischen Handelskammern in São Paulo teilten diese Einschätzung und betonten, dass klarere Regeln die 5.400 EU-Unternehmen unterstützen, die in Brasilien mehr als 900.000 Menschen beschäftigen.
Quelle: Schengen Travel News (Schengen90.app)

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