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Verfassungsgericht beendet Anhörung zum umstrittenen „Tajani“-Staatsbürgerschaftsgesetz

März 12, 2026
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Verfassungsgericht beendet Anhörung zum umstrittenen „Tajani“-Staatsbürgerschaftsgesetz
Italiens Verfassungsgericht beendete heute Vormittag die mündlichen Verhandlungen zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes 74/2025 – bekannt als „Tajani-Dekret“ –, das strenge generationenbezogene Beschränkungen für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft jure sanguinis einführt. Die Kläger argumentierten, das Gesetz entziehe rückwirkend ein bei Geburt erworbenes Recht und verstoße damit gegen Gleichheitsgrundsätze und EU-Rechtsprechung. Die Regierung verteidigte die Maßnahmen als notwendig, um „Passshopping“ einzudämmen und die überlasteten Konsulate zu entlasten. Der Fall hat enorme Bedeutung für die acht Millionen Italiener in der Diaspora und die Mobilitätsbranche, die sie unterstützt. Seit 2022 ist die Nachfrage nach Terminen zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft explosionsartig gestiegen, angetrieben durch Trends wie Remote-Arbeit und steuerliche Anreizsysteme. Das Dekret von 2025 begrenzte die Anspruchsberechtigung auf die dritte Generation, führte neue Fristen für Dokumente ein und setzte die Antragsbearbeitung faktisch aus, während die Gerichte über die Verfassungsmäßigkeit entschieden – was zu einem Rückstau von schätzungsweise 360.000 Fällen führte. Während der vierstündigen Anhörung forderten die Richter vom Staat Erklärungen, warum nicht weniger einschneidende Maßnahmen wie höhere Antragsgebühren oder digitale Abläufe gewählt wurden. Amicus-Briefe aus Brasilien, Argentinien und den USA wiesen auf mögliche Diskriminierungen von Gemeinschaften hin, deren italienische Vorfahren vor dem Zweiten Weltkrieg ausgewandert sind. Beobachter hoben hervor, dass das Gericht besonderes Interesse daran zeigte, ob das Dekret eine unrechtmäßige „implizite Aberkennung“ bereits bestehender, aber nicht anerkannter Staatsbürgerschaften darstellt. Ein Urteil wird im April erwartet. Sollte das Dekret aufgehoben werden, müssten die Konsulate ihre stillgelegten Terminkalender wieder öffnen und könnten mit einem Ansturm konfrontiert werden, der die Kapazitäten zur biometrischen Erfassung übersteigt. Unternehmen, die die Staatsbürgerschaft durch Abstammung als Instrument zur Talentmobilität nutzen – insbesondere zur Entsendung lateinamerikanischer Mitarbeiter in EU-Projekte – sollten die Entwicklungen genau verfolgen und ihre Dokumentation jetzt vorbereiten. Wird das Gesetz hingegen bestätigt, müssen Tausende potenzielle Antragsteller auf Arbeits- oder Investitionsvisa ausweichen, was die Nachfrage nach italienischen Aufenthaltstiteln und steuerlichen Ansiedlungsmodellen neu gestalten wird. In jedem Fall wird die Entscheidung die italienische Staatsbürgerschaftslandschaft neu definieren und könnte weitreichende Auswirkungen auf EU-weite Debatten zur Abstammungsbasierten Einbürgerung haben.
Quelle: Mazzeschi Immigration Insights

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