
Piloten bei Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaft CityLine streikten ab dem 12. März für 48 Stunden, wodurch fast die Hälfte des Flugplans gestrichen und Dutzende Flüge von und nach Paris, Nizza und Lyon ausfielen. Obwohl das französische Recht inländische Fluggesellschaften vor ausländischen Arbeitskonflikten schützt, führten Kapazitätsengpässe schnell zu stark gestiegenen Last-Minute-Preisen bei Air France, easyJet und Vueling, da Reisende nach Alternativen suchten. Lufthansa bietet kostenlose Umbuchungen oder Bahn-Gutscheine für Fahrten innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Bahn an, doch Passagiere mit Ziel Frankreich haben weniger Optionen; viele Langstreckenverbindungen, die normalerweise über Frankfurt laufen, wurden auf Zürich oder Brüssel verlegt, was dort zu zusätzlicher Überlastung führt. Geschäftsreisende sollten Codeshare-Buchungen genau im Blick behalten: Tickets, die über Air Canada, United oder ANA ausgestellt, aber von Lufthansa durchgeführt werden, sind vom Streik betroffen. Mobility-Teams, die Mitarbeiter zu den Luftfahrtstandorten in Toulouse versetzen, sollten gegebenenfalls Onboarding-Termine verschieben oder Marseille als Zwischenstation nutzen. Der Streik erhöht den Druck auf EU-Gesetzgeber, die derzeit eine Reform der Passagierrechte debattieren, die Entschädigungsansprüche verschärfen könnte. Bis dahin gelten die üblichen EU-261-Regeln, die die Fluggesellschaft zur Betreuung verpflichten, aber keine finanzielle Entschädigung vorsehen, da Streiks von Flugpersonal meist als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Geschäftsreisende sollten dennoch Belege für Mahlzeiten und Hotels aufbewahren, da diese unter der Kulanzregelung von Lufthansa erstattungsfähig sein könnten.
Quelle: The Connexion
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