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Schweizer Flughäfen von 356 Flugstörungen an nur einem Tag betroffen

Apr. 1, 2026
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Schweizer Flughäfen von 356 Flugstörungen an nur einem Tag betroffen
Geschäftsreisende erwachten am 31. März 2026 mit einer unerfreulichen Meldung: Die beiden verkehrsreichsten Flughäfen der Schweiz, Zürich-Kloten und Genf-Cointrin, meldeten bis zum Mittag zusammen 11 Flugausfälle und 245 Verspätungen, wie Echtzeitdaten von FlightAware zeigen, berichtet Travel & Tour World. Mit insgesamt 356 Störungen im Flugplan innerhalb von weniger als 12 Stunden stellt dieser operative Zusammenbruch eines der schlimmsten Einzeltagesereignisse in der Schweizer Luftfahrt seit dem Sommer 2023 dar.

Die Flugverkehrsleiter führen das Chaos auf eine „perfekte Sturm“-Kombination mehrerer Faktoren zurück. Erstens zwingt eine neue Welle von Luftraumumleitungen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Nahostkonflikt Langstreckenflüge auf nördlichere Routen, die sich über Mitteleuropa bündeln und die Kapazitäten der Sektoren überlasten. Zweitens brachte ein ungewöhnlich starker atlantischer Jetstream in der Nacht hohe Winde über die Alpen, was zu größeren Abständen bei der Anflugsequenzierung im morgendlichen Stoßverkehr in Zürich führte. Drittens verschärften Personalausfälle im Bodenservice, bedingt durch Krankheitswellen nach den Osterferien, die Situation, sodass Airlines händeringend nach Personal und Equipment suchten.

Schweizer Flughäfen von 356 Flugstörungen an nur einem Tag betroffen


Am stärksten betroffen waren easyJet, die Lufthansa-Gruppe (inklusive SWISS und Air Dolomiti) sowie Air France–KLM. easyJet verzeichnete allein über 100 verspätete Flüge, was den Geschäftsverkehr zwischen der Schweiz und London City, Paris-Orly sowie Berlin erheblich störte. Lufthansa und SWISS mussten mehrere Flüge von und nach Frankfurt, München und Düsseldorf streichen, wodurch wichtige Tagesverbindungen für multinationale Führungskräfte mit Sitz in Basel und Zug unterbrochen wurden.

Nach der EU-Verordnung 261, die in der Schweiz unverändert gilt, haben Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, sofern die Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ nachweisen kann. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass wetterbedingte Verkehrsflussbeschränkungen selten als solche gelten. Betroffene Reisende sollten daher zeitnah Ansprüche geltend machen und Auslagen sorgfältig dokumentieren. Unternehmen mit hohem inner-europäischem Reiseaufkommen wird empfohlen, Mitarbeiter an die Nutzung von Firmenkreditkarten für Nebenkosten zu erinnern, um die Mehrwertsteuerrückerstattung zu erleichtern.

Für die Zukunft raten Duty-of-Care-Teams, NOTAMs zu Überflügen im Nahostraum genau zu beobachten und Reisende zu längeren Zeitpuffern in ihren Reiseplänen bis Mitte April zu ermutigen. Der Flughafen Zürich hat bereits einen „operativen Wiederherstellungsplan“ angekündigt, der unter anderem die Umverteilung von Personal aus ruhigeren Zeiten sowie reduzierte Landegebühren für Übernachtungsflüge vorsieht, um Flugzeuge und Crews besser auszubalancieren.
Quelle: Travel & Tour World

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