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Zypern streicht Bedingung „keine andere Steueransässigkeit“ bei beliebter 60-Tage-Regel

Apr. 8, 2026
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Zypern streicht Bedingung „keine andere Steueransässigkeit“ bei beliebter 60-Tage-Regel
Der von der Regierung unterstützte 60-Tage-Steueransässigkeitspfad wurde durch das Steuerreformpaket 2026 noch einfacher nutzbar, nachdem die bisherige Voraussetzung, dass Antragsteller nachweisen müssen, dass sie *nicht* in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, stillschweigend gestrichen wurde. Die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Änderung, die am 7. April von der Beratungsgesellschaft C. Savva & Associates ausführlich erläutert wurde, ermöglicht es international mobile Unternehmern, Beratern und Remote-Führungskräften, ihre steuerlichen Angelegenheiten in Zypern zu verankern und gleichzeitig die Wohnsitzkriterien eines anderen Staates zu erfüllen.

Im vereinfachten Rahmen kann eine Person die zypriotische Steueransässigkeit erlangen, indem sie: (1) mindestens 60 Tage im Kalenderjahr auf der Insel verbringt; (2) nicht mehr als 183 Tage in **einem einzigen** anderen Land verbringt; (3) eine Beschäftigung, eine Direktorenstelle oder eine Geschäftstätigkeit in Zypern ausübt, die bis zum 31. Dezember andauert; und (4) eine ganzjährig verfügbare feste Wohnung unterhält. Da der fünfte „exklusive Wohnsitz“-Test entfällt, werden Konflikte bei doppelter Steueransässigkeit nun durch Doppelbesteuerungsabkommen mit sogenannten „Tie-Breaker“-Kriterien wie dem Mittelpunkt der Lebensinteressen oder dem gewöhnlichen Aufenthalt geregelt.

Zypern streicht Bedingung „keine andere Steueransässigkeit“ bei beliebter 60-Tage-Regel


Die Änderung ist besonders attraktiv für Führungskräfte, die Hochsteuerländer wie das Vereinigte Königreich oder Deutschland verlassen, wo Ausreiseregelungen oft vorsehen, dass Personen noch lange nach der physischen Abreise als steuerlich ansässig gelten. Die administrative Hürde, zunächst eine Nichtansässigkeitsbescheinigung im Ausland zu erhalten, bevor man sich in Zypern bewirbt, entfällt damit. Der Aufenthaltsstatus bleibt unberührt: EU-Bürger, Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis, Daueraufenthalter und Inhaber eines **Digital Nomad Visums** können alle die 60-Tage-Regel nutzen, sofern sie die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen.

Praktisch erweitert die Reform Zyperns Attraktivität als Standort für regionale Hauptsitze und Unternehmen mit verteilten Belegschaften. Durch die Kombination kurzer physischer Anwesenheitspflichten mit großzügigen Einkommenssteuersätzen (beginnend bei 22.000 €) und einer 50 %igen Einkommenssteuerbefreiung für Neueinstellungen mit einem Gehalt über 55.000 € können Arbeitgeber Talente anziehen, ohne dass diese den Großteil des Jahres auf der Insel verbringen müssen. Fachberater warnen jedoch, dass Antragsteller sorgfältige Reisetagebücher führen und sicherstellen müssen, dass Mietverträge oder Arbeitsverträge nicht mitten im Jahr auslaufen, da sonst die Steueransässigkeit – und damit verbundene Abkommensvorteile – rückwirkend aberkannt werden könnten.
Quelle: SavvaCyprus.com

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