
Italiens Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini erklärte am 8. April gegenüber Journalisten, dass er erwartet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bis Ende 2026 über die Klage Roms gegen die Transitbeschränkungen in Tirol entscheiden wird. Die mündliche Verhandlung findet am 21. April in Luxemburg statt, drei Jahre nachdem Italien, unterstützt von der Europäischen Kommission, den Fall offiziell eingereicht hat. Im Mittelpunkt des Streits stehen nächtliche Fahrverbote, sektorspezifische Güterbeschränkungen, winterliche Fahrbeschränkungen an Samstagen sowie die sogenannte „Blockabfertigung“ – die gestaffelte Freigabe von Schwerlastverkehr auf der A12 Inntal Autobahn. Wien argumentiert, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die alpinen Gemeinden vor Lärm, Umweltverschmutzung und Verkehrsstaus zu schützen; Rom hingegen sieht darin Verstöße gegen die EU-Freizügigkeitsregeln und beklagt Millionenverluste für die italienische Wirtschaft durch verzögerte Exporte nach Deutschland und darüber hinaus. Für Spediteure und Großkunden könnte die anstehende Verhandlung und das Urteil die Routenplanung im Ostalpenraum grundlegend verändern. Sollte der EuGH zugunsten Italiens entscheiden, müsste Österreich seine Beschränkungen möglicherweise aufheben oder stark abschwächen, was tausende Lkw wieder auf die Brennerachse bringen würde. Ein Sieg Österreichs könnte Tirol hingegen ermutigen, die Quoten weiter zu verschärfen und den Ausbau von Schienenalternativen wie dem Brenner-Basistunnel, dessen Fertigstellung für 2030 geplant ist, zu beschleunigen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass ein endgültiges Urteil je nach Stellungnahme des Generalanwalts und der Sommerpause des Gerichts auch erst 2027 fallen könnte. Bis dahin bleiben alle bestehenden Beschränkungen in Kraft. Unternehmen, die auf Just-in-Time-Lieferketten angewiesen sind, sollten daher weiterhin Ausweichrouten über Tarvisio-Villach (A23/A2) oder den Schweizer Gotthard einplanen, bis rechtliche Klarheit herrscht.
Quelle: Salzburger Nachrichten