
Passagiere mit Ziel Europa, die von Hongkong abfliegen, sehen sich neuer Unsicherheit ausgesetzt, nachdem die deutsche Gewerkschaft Vereinigung Cockpit zu einem zweitägigen Streik am 13. und 14. April aufgerufen hat, der alle Flüge von Lufthansa und Lufthansa CityLine betrifft. Dieser Arbeitskampf verschärft die bereits bestehenden Streiks des Kabinenpersonals und fällt in die Nachphase des Osterreiseverkehrs. Obwohl Lufthansa keine Direktflüge nach Hongkong anbietet, ist die Airline ein wichtiger Anschlusspartner für Cathay Pacific, Singapore Airlines und andere asiatische Fluggesellschaften über Frankfurt und München. Unternehmensreisedaten zeigen, dass mehr als 12 % der von Hongkong ausgehenden Verbindungen zu sekundären deutschen Städten einen Lufthansa-Codeshare-Flug beinhalten. Diese Zubringerflüge sind nun von Ausfällen oder erheblichen Verspätungen bedroht.
Nach der EU-Verordnung EC 261 haben Passagiere, die mit einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft in die EU einreisen oder diese verlassen, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn sie mehr als drei Stunden verspätet ankommen, es sei denn, die Airline kann eine Umbuchung auf alternative Flüge anbieten. Reiseverantwortliche sollten umgehend alle Buchungen mit Reisedaten am 13. und 14. April überprüfen, sicherstellen, dass mobile Kontaktdaten hinterlegt sind, und Mitarbeiter ermächtigen, Umbuchungen auf Partnerfluggesellschaften wie SWISS oder Austrian anzunehmen.
Für zeitkritische Einsätze – etwa Techniker-Einsätze, Führungskräftetouren oder wichtige Ersatzteillieferungen – empfiehlt sich eine Umleitung über Amsterdam (KLM), Zürich (SWISS) oder Dubai (Emirates), um die deutschen Drehkreuze zu umgehen. Die Hotelkapazitäten rund um den Flughafen Frankfurt sind bereits knapp, daher sind frühzeitige Reservierungen mit flexiblen Tarifen ratsam.
Der Streik verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen europäischer Arbeitskämpfe auf den Asien-Pazifik-Verkehr. Mobilitätsmanager sollten entsprechende Klauseln zu Arbeitskämpfen in Service-Level-Agreements mit Relocation-Dienstleistern aufnehmen und einen Notfallplan für Reisekommunikation sowie Duty-of-Care-Überwachung bereithalten.
Nach der EU-Verordnung EC 261 haben Passagiere, die mit einer EU-lizenzierten Fluggesellschaft in die EU einreisen oder diese verlassen, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn sie mehr als drei Stunden verspätet ankommen, es sei denn, die Airline kann eine Umbuchung auf alternative Flüge anbieten. Reiseverantwortliche sollten umgehend alle Buchungen mit Reisedaten am 13. und 14. April überprüfen, sicherstellen, dass mobile Kontaktdaten hinterlegt sind, und Mitarbeiter ermächtigen, Umbuchungen auf Partnerfluggesellschaften wie SWISS oder Austrian anzunehmen.
Für zeitkritische Einsätze – etwa Techniker-Einsätze, Führungskräftetouren oder wichtige Ersatzteillieferungen – empfiehlt sich eine Umleitung über Amsterdam (KLM), Zürich (SWISS) oder Dubai (Emirates), um die deutschen Drehkreuze zu umgehen. Die Hotelkapazitäten rund um den Flughafen Frankfurt sind bereits knapp, daher sind frühzeitige Reservierungen mit flexiblen Tarifen ratsam.
Der Streik verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen europäischer Arbeitskämpfe auf den Asien-Pazifik-Verkehr. Mobilitätsmanager sollten entsprechende Klauseln zu Arbeitskämpfen in Service-Level-Agreements mit Relocation-Dienstleistern aufnehmen und einen Notfallplan für Reisekommunikation sowie Duty-of-Care-Überwachung bereithalten.
Quelle: AirHelp News & Updates