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Zivilgesellschaftliches Bündnis reicht EU-Beschwerde gegen Österreichs Aussetzung der Familienzusammenführung ein

Apr. 28, 2026
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Zivilgesellschaftliches Bündnis reicht EU-Beschwerde gegen Österreichs Aussetzung der Familienzusammenführung ein
Eine Koalition österreichischer und internationaler NGOs, angeführt von asylkoordination österreich und dem International Refugee Assistance Project (IRAP Europe), hat bei der Europäischen Kommission eine formelle Vertragsverletzungsklage gegen die österreichische Regierung wegen des anhaltenden „Stopps der Familienzusammenführung“ eingereicht. Die Maßnahme, die Mitte 2025 erstmals verhängt und im Januar 2026 verlängert wurde, verbietet es Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, Ehepartner oder Kinder nach Österreich nachzuholen – außer in eng definierten humanitären Ausnahmefällen. Die 56-seitige Beschwerde, die am 27. April in Brüssel eingereicht wurde, argumentiert, dass das Einfrieren gegen die Artikel 9–11 der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstößt und die Charta der Grundrechte der EU verletzt. Sie fordert die Kommission auf, ein Verfahren nach Artikel 258 AEUV einzuleiten und, falls Wien das Verbot nicht aufhebt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Zivilgesellschaftliches Bündnis reicht EU-Beschwerde gegen Österreichs Aussetzung der Familienzusammenführung ein


Für Arbeitgeber bedeutet die Klage eine Wiederbelebung eines langjährigen Mobilitätsproblems. Seit Einführung des Einfrierens kämpfen Personalabteilungen damit, qualifizierte Flüchtlinge, die bereits in österreichischen Unternehmen beschäftigt sind – viele aus den Bereichen IT, Gesundheitswesen und Produktion –, von Beförderungen oder langfristigen Einsätzen zu überzeugen, die eine längere Trennung von der Familie bedeuten würden. Einige Unternehmen haben Talente nach Deutschland oder Tschechien umgeleitet, wo eine Familienzusammenführung noch möglich ist, was mit erheblichen Umzugskosten verbunden ist. Die NGOs heben die sozialen Folgen der Politik hervor: Integrationsrückschläge, psychische Belastungen und einen möglichen Brain Drain qualifizierter Schutzberechtigter. „Wenn eine Kinderärztin aus Aleppo ihre Kinder nicht nachholen kann, wird sie früher oder später anderswo praktizieren“, warnt Christoph Riedl von der Diakonie Österreich.

Die Kommission hat acht Wochen Zeit, die Beschwerde anzuerkennen. Sollte sie das Verfahren einleiten, könnte ein Rechtsstreit die familienbezogenen Mobilitätsrechte in der gesamten EU neu gestalten – ein Ergebnis, das Unternehmens-Immigrationsteams bei der Ausarbeitung langfristiger Einsatzverträge für Schutzberechtigte genau beobachten werden.
Quelle: asylkoordination österreich

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